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Wie funktioniert die anonyme Risikovoranfrage in der PKV?

Symbolbild zum Ratgeber Anonyme Risikovoranfrage

Mit einer anonymen Risikovoranfrage erfährst Du vor dem Antrag, ob und zu welchen Bedingungen mehrere private Krankenversicherer (PKV) Dich aufnehmen würden. Deine Gesundheitsdaten gehen ohne Namen an deren Risikoprüfung, und den Antrag stellst Du erst bei dem Versicherer, dessen Antwort zu Dir passt.

Wir zeigen Dir, wie die Voranfrage abläuft, welche Unterlagen ein belastbares Ergebnis liefern und wo ihre Grenzen liegen. Außerdem räumen wir mit dem verbreiteten Irrtum auf, eine Ablehnung in der PKV lande im HIS.

Warum lohnt sich eine anonyme Risikovoranfrage vor dem Antrag auf eine PKV?

Die Voranfrage lohnt sich, weil jeder Versicherer dieselbe Diagnose nach eigenen Annahmerichtlinien bewertet und Du die Unterschiede erst im Vergleich siehst. AXA und DBV führen zum Beispiel Schlafapnoe und einen Body-Mass-Index ab 35 auf ihrer Liste nicht versicherbarer Diagnosen (Stand September 2024). Andere Häuser ziehen die Grenze an anderer Stelle.

Ein echter Antrag hat außerdem Folgen, die eine anonyme Anfrage nicht hat. Der Antrag der Union Krankenversicherung (Stand Juni 2026) fragt, ob ein anderes Unternehmen der PKV in den letzten fünf Jahren einen Antrag oder Vertrag abgelehnt oder beendet hat. Eine Absage aus einem Antrag nimmst Du also in das nächste Formular mit.

Auch finanziell geht es um viel. Ein Risikozuschlag von 20 % kostet bei 500 € Tarifbeitrag 100 € im Monat und damit 1.200 € im Jahr. Die 500 € sind eine Rechengröße, Dein Beitrag hängt von Eintrittsalter, Vorerkrankungen, Tarif und Bausteinen ab. Lässt sich derselbe Zuschlag durch die Wahl eines anderen Versicherers vermeiden, spürst Du das über die gesamte Vertragslaufzeit.

Landet ein abgelehnter Antrag auf eine PKV im HIS?

Nein, die PKV nimmt am Hinweis- und Informationssystem (HIS) nicht teil. Das schreibt der Betreiber Besurance HIS GmbH selbst, und auch die Verhaltensregeln der Versicherungswirtschaft sowie die Datenschutzaufsicht in Niedersachsen nehmen die privaten Krankenversicherer ausdrücklich aus. Die Warnung vor einem HIS-Eintrag nach einer Absage in der PKV ist ein Mythos, auch wenn sie im Netz ständig zu lesen ist. Dass einzelne Anträge wie der von AXA (Januar 2025) noch eine HIS-Klausel aus dem Einwilligungsmuster enthalten, ändert daran nach den Angaben des Betreibers nichts.

Der Irrtum stammt aus anderen Sparten. In der Lebensversicherung können Versicherer erschwerte Risiken im HIS melden, ohne den Grund zu nennen, und die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt dort mit. Für eine Voranfrage zur Berufsunfähigkeit ist das HIS deshalb ein echtes Argument, für die PKV dagegen keines.

Folgenlos bleibt eine Absage in der PKV trotzdem nicht. Drei Wege machen sie für den nächsten Versicherer sichtbar:

  • Antragsformulare fragen teilweise nach früheren Ablehnungen.
  • Der ablehnende Versicherer darf Deine Daten mit Einwilligung befristet speichern.
  • Ein Versicherer darf mit Einwilligung bei anderen Personenversicherern nachfragen.

Die Speicherung läuft nach dem aufsichtlich abgestimmten Einwilligungsmuster bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Antragsjahr. Die Nachfrage regelt § 213 Abs. 1 VVG, und sie setzt voraus, dass die Daten für die Beurteilung erforderlich sind. Ein zentrales Register aller Ablehnungen in der PKV haben wir nicht gefunden. Wer Dir mit einer schwarzen Liste droht, sollte Dir die Quelle dafür zeigen können.

Wie läuft die anonyme Risikovoranfrage in der PKV ab?

Die Voranfrage läuft in drei Phasen ab, nämlich Vorbereitung, Anfrage bei den Versicherern und Auswertung der Antworten. Am Anfang steht die Tarifauswahl, denn ein Votum sagt nur etwas über den Tarif aus, für den es erteilt wurde.

Die meiste Zeit kostet erfahrungsgemäß die Vorbereitung. Risikoprüfer brauchen Diagnosen mit Zeitraum und Verlauf, und AXA prüft pauschale Angaben wie „Rückenschmerzen“ laut Merkblatt nicht. Das Formular von AXA verlangt je Diagnose die Bezeichnung, den Behandlungszeitraum, die Art der Behandlung, die Therapie oder Medikation, die Folgen und den heutigen Status.

Über diese Stationen führt der Weg zum Antrag:

  • Du sammelst Kassenauszug, Arztberichte und Medikamentenliste.
  • Wir gleichen alles mit den Gesundheitsfragen der Wunschtarife ab.
  • Wir stellen die Anfrage ohne Deinen Namen an die ausgewählten Versicherer.
  • Die Risikoprüfer senden ihr Votum zurück, teils mit Rückfragen.
  • Du entscheidest, ob und bei wem der Antrag folgt.
  • Der Antrag übernimmt die Angaben der Voranfrage und verweist auf das Votum.

Bausteine wie Krankentagegeld gehören von Anfang an in die Anfrage, sonst sagt das Votum zu ihnen nichts aus. Ein paralleler echter Antrag bei einem anderen Versicherer entwertet die Voranfrage. Wird er abgelehnt, musst Du das je nach Formular später angeben.

Auswahl der Versicherer geht vor der Menge

Eine belegte Sollzahl für die Anfragen gibt es nicht. Im Markt reichen die Empfehlungen von zwei passenden Tarifen bis zu einer Anfrage über den gesamten Markt. Wir wählen die Versicherer nach Tarif und Diagnose aus, denn eine Anfrage bei einem Haus, dessen Tarif Du nie abschließen würdest, bringt Dir nichts.

Auch die Versicherer steuern ihren Aufwand. Die Hallesche stellte laut Mitteilung vom August 2023 keine Rückfragen zu fehlenden Angaben mehr, und Fälle ohne abschließende Bewertung gehen in den Antrag. Eine vollständige, eindeutige Anfrage ist deshalb mehr wert als viele ungenaue.

Wie anonym ist die Risikovoranfrage in der PKV?

Der Versicherer erfährt Deinen Namen nicht, rechtlich handelt es sich aber oft um eine Pseudonymisierung. Pseudonyme Daten lassen sich mit Zusatzwissen einer Person zuordnen (Art. 4 Nr. 5 DSGVO), und dieses Zusatzwissen liegt bei Deinem Makler. AXA spricht im eigenen Formular folgerichtig von „anonymisiert bzw. pseudonymisiert“.

Auch ohne Namen kann ein Datensatz auf eine Person zurückführen. Die Datenschutz-Grundverordnung nennt dafür ausdrücklich das Aussondern als Mittel der Identifizierung (Erwägungsgrund 26). Eine seltene Diagnose zusammen mit Geburtsdatum und Beruf ist schon recht eindeutig. Das Formular von AXA verlangt Geschlecht, Eintrittsalter, Größe und Gewicht, bei Tätigkeit im öffentlichen Dienst optional das Beihilfeland. Ein Geburtsdatum fragt es nicht ab.

In der Praxis zählen zwei Dinge. Arztberichte gehören vor dem Versand geschwärzt, also ohne Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versichertennummer. Außerdem unterscheiden sich die Formulare stark. AXA erklärt, Vorabanfragen dürften nicht gespeichert werden. Die Hallesche nimmt personifizierte Anfragen mit Einverständniserklärung und anonyme Anfragen an, ihre Erklärung zum Formular in der Fassung von 2018 sieht eine Speicherung bis zu zwölf Monate vor. Vor jeder Anfrage klären wir deshalb, was der jeweilige Versicherer verlangt.

Welche Unterlagen brauchst Du für eine anonyme Risikovoranfrage?

Du brauchst Unterlagen, die Diagnose, Verlauf und heutigen Zustand belegen. Dein Gedächtnis reicht dafür selten aus, denn viele Behandlungen liegen Jahre zurück. Wie Du Deine Krankengeschichte ordnest, zeigen wir in unserer Anleitung, um Deine Gesundheitshistorie für den Antrag vorzubereiten.

Der Auszug Deiner gesetzlichen Krankenkasse nach § 305 Abs. 1 SGB V ist ein guter Start, aber keine fertige Anlage. Je nach Kasse fehlt die Angabe, ob eine Diagnose gesichert oder nur ein Verdacht war, und Laborwerte oder Arztbriefe stehen nicht darin. Wir nutzen ihn als Prüfliste und reichen die aussagekräftigeren Arztberichte ein. Abschriften Deiner Behandlungsakte stehen Dir nach § 630g Abs. 1 BGB zu, die erste ist unentgeltlich.

Diese Unterlagen machen Deine Anfrage prüfbar:

  • Kassenauszug als Prüfliste für die letzten Jahre
  • Arztberichte zu jeder relevanten Diagnose
  • Entlassungs- und Operationsberichte
  • aktuelle Befunde und Laborwerte
  • Medikamentenliste mit Dosierung
  • Größe und Gewicht
  • Zahl fehlender oder ersetzter Zähne bei Zahnbausteinen

Steht im Kassenauszug eine falsche Diagnose, bringt Weglassen nichts. Die Korrektur geht in der Regel von der Praxis aus. Belegt ein ärztlicher Nachweis den Fehler, muss die Kasse die Diagnose auf Deinen Antrag berichtigt ausweisen und binnen vier Wochen entscheiden (§ 305 Abs. 1 SGB V). Gelingt das nicht, erklärt ein ärztliches Schreiben den Vorgang in der Voranfrage. Ein Abschlussbericht mit dem Vermerk der Beschwerdefreiheit hilft Risikoprüfern ebenfalls.

Abfragezeiträume unterscheiden sich je Versicherer

Gefragt wird nach dem, was im Formular des jeweiligen Tarifs steht. Die oft genannten zehn Jahre für stationäre Behandlungen sind überholt. Die aktuellen Antragsformulare, die wir geprüft haben, nennen für ambulante Behandlungen drei Jahre und für Krankenhausaufenthalte in der Regel fünf Jahre, nur das ältere Voranfrage-Formular der Hallesche fragt noch zehn Jahre ab.

Am stärksten gehen die Fragen bei psychischen Behandlungen auseinander. Medikamente, ambulante Operationen und Kinderwunsch regeln die Formulare ebenfalls unterschiedlich, und nach Zähnen fragen die meisten Formulare nur beim Zahnbaustein. Mehr dazu liest Du unter Ablauf der Gesundheitsprüfung.

Bei psychischen Behandlungen haben wir diese Rückblicke aus den Antragsformularen ausgelesen:

Versicherer Psychische Behandlung in Jahren Formularstand
Allianz 5 2026
AXA 5 Januar 2025
Barmenia 10 Juli 2025
Continentale 5 Januar 2023
DKV 5 Oktober 2023
Gothaer 5 Januar 2026
Hallesche 10 Juni 2025
LKH 5 Januar 2026
SDK 10 September 2025
Signal Iduna 10 Januar 2025
uniVersa 10 Januar 2024

Bei AXA gelten für den Tarif ActiveMe-U(A) längere Zeiträume von sechs Jahren stationär und acht Jahren für psychische Behandlungen. Neben dem Rückblick fragen Formulare auch nach angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen, unabhängig davon, wann der Rat erging. Vor jedem Antrag prüfen wir den aktuellen Wortlaut.

Welche Antworten liefert die anonyme Risikovoranfrage?

Du bekommst von jedem Versicherer ein Votum, also eine Einschätzung der Risikoprüfung zu Deinem Fall. Es reicht von der Annahme zum normalen Beitrag bis zur Ablehnung. Verbindliche Prozentwerte je Diagnose kann Dir vorher niemand nennen, weil jeder Versicherer nach eigenen Richtlinien prüft.

Rechtsgrundlage für Zuschlag und Ausschluss ist § 203 Abs. 1 VVG. Der Versicherer darf einen angemessenen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vereinbaren, nur im Basistarif ist das nicht erlaubt.

Mit diesen Rückmeldungen rechnen wir:

  • Annahme zum normalen Beitrag
  • Annahme mit Risikozuschlag
  • Annahme mit Leistungsausschluss für eine Diagnose
  • Rückstellung, bis ein Befund oder eine Frist vorliegt
  • Rückfrage nach Attest oder Arztbericht
  • Ablehnung

Zuschlag und Ausschluss wirken sehr unterschiedlich. Beim Zuschlag zahlst Du mehr, und er steigt mit Beitragsanpassungen mit, dafür bist Du für die Diagnose versichert. Beim Ausschluss fällt kein Zuschlag an, für diese Erkrankung bekommst Du dann aber nichts erstattet. Bei allem, was teuer wiederkehren kann, ist der Ausschluss deshalb das größere Risiko.

Ein Zuschlag muss nicht für immer gelten. Fällt der Grund nach Deinem Antrag oder nach Vertragsschluss weg oder verliert er seine Bedeutung, kannst Du nach § 41 VVG eine angemessene Herabsetzung ab Zugang Deines Verlangens fordern. Den Wegfall musst Du mit ärztlichen Nachweisen belegen.

Wie verbindlich ist das Ergebnis einer anonymen Risikovoranfrage?

Dich bindet das Ergebnis gar nicht, und den Versicherer bindet es nur unter Vorbehalt. Du musst keinen Antrag stellen, auch das Antragsformular der Debeka hält fest, dass eine Vorabanfrage Dich zu nichts verpflichtet. Die Hallesche antwortet laut Formular „unter Vorbehalt einer weiteren Antragsbearbeitung“.

Eine feste Gültigkeit für ein Votum in der PKV konnten wir in keiner Versichererunterlage finden. Im Markt kursieren Angaben von vier Wochen bis sechs Monaten, belegt sind sie für die PKV nicht. Signal Iduna fragt im Antrag nach Voranfragen der letzten sechs Monate, eine Gültigkeit nennt das Formular nicht. Es gilt, was im jeweiligen Votum steht. Einzelne Anbieter wie ottonova nennen ein vier Wochen gültiges Angebot, das ist ein eigener Weg mit eigenen Bedingungen.

Das Votum verliert seinen Wert in diesen Fällen:

  • Dein Antrag weicht von den Angaben der Voranfrage ab.
  • Vor dem Antrag kommt ein neuer Befund oder Arztbesuch hinzu.
  • Du wählst einen anderen Tarif als angefragt.
  • Eine im Votum genannte Frist ist abgelaufen.
  • Die Bonitätsprüfung im Antrag fällt negativ aus.

Die Voranfrage ersetzt außerdem die Anzeigepflicht nicht. Nach § 19 Abs. 1 VVG musst Du im Antrag alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten, und das gilt bis zu Deiner Vertragserklärung. Stellt der Versicherer danach, aber vor der Annahme weitere Fragen in Textform, musst Du auch diese beantworten. Je nach Verschulden und je nachdem, ob er Dich bei richtigen Angaben genommen hätte, kann er die Bedingungen anpassen oder zurücktreten. Trifft Dich kein Verschulden, bleibt der Vertrag unverändert. Bei Arglist kann er auch anfechten.

Für Rücktritt und Anpassung beträgt die Frist in der Krankenversicherung drei Jahre ab Vertragsschluss (§ 194 Abs. 1 VVG), die sonst üblichen fünf Jahre gelten hier nicht. Bei Vorsatz oder Arglist sind es zehn Jahre (§ 21 Abs. 3 VVG). Für Versicherungsfälle, die vor Fristablauf eingetreten sind, greift der Fristablauf nicht, und für die Anfechtung gilt § 124 BGB. Lies Deinen Antrag deshalb selbst, denn falsche Angaben Deines Maklers können Dir zugerechnet werden (BGH, Urteil vom 12.03.2014, IV ZR 306/13).

Muss eine Ablehnung aus der Risikovoranfrage im späteren Antrag stehen?

Fragt das Formular nach abgelehnten Anträgen, gehört eine anonyme Voranfrage nicht hinein, denn sie ist kein Antrag. Du musst das anzeigen, wonach der Versicherer in Textform fragt, und das ergibt sich aus dem Wortlaut. Ein Urteil zu dieser Frage haben wir nicht gefunden.

Am Formular hängt alles. Signal Iduna, SDK und uniVersa fragen weiter, ob eine Versicherung abgelehnt wurde, und Signal Iduna und Allianz fragen zudem nach einer Vorabanfrage. Fragt ein Antrag ausdrücklich danach, musst Du sie angeben. Der Antrag der Debeka (Stand 2021) erfasst Anträge, die nicht oder noch nicht zum Vertrag geführt haben. Ein Probeantrag mit Deinem Namen fällt nach diesem Wortlaut darunter, und laufende Anträge bei anderen Unternehmen ebenso.

Deshalb trennen wir beide Wege sauber. Der Probeantrag mit Klarnamen ist keine anonyme Voranfrage, auch wenn er oft so genannt wird. Bevor Du etwas unterschreibst, lesen wir die Frage im Antrag gemeinsam.

Kannst Du eine anonyme Risikovoranfrage selbst stellen?

Fragen kannst Du selbst, anonym bleibt das aber praktisch nicht. Die Formulare von AXA und Hallesche verlangen die Kennung eines Vertriebspartners, und bei einer direkten Anfrage nennst Du dem Versicherer zwangsläufig Deinen Namen oder Deine Kontaktdaten. Ein ausdrückliches Verbot für Verbraucher haben wir zwar nicht gefunden, der offene Weg führt aber über einen Vermittler.

Bei wem Du anfragst, macht einen großen Unterschied. Ein Vertreter eines einzelnen Versicherers kann Dir nur dessen Antwort liefern. Ein Versicherungsmakler fragt mehrere Häuser an und muss seine Empfehlung dokumentieren (§ 61 VVG). Verletzt er seine Pflichten, haftet er auf Schadensersatz (§ 63 VVG).

Häuser mit eigenem Vertrieb sind ein Sonderfall. Debeka und HUK Coburg arbeiten nach Berichten aus der Praxis nicht mit Maklern zusammen. Ob eine anonyme Anfrage dort möglich ist, konnten wir nicht belegen, das klären wir im Einzelfall.

Was kostet eine anonyme Risikovoranfrage in der PKV?

Bei einem Makler zahlst Du in der Regel kein Honorar, weil er üblicherweise erst über die Vergütung des Versicherers beim Abschluss verdient. Das ist ein Interessenkonflikt, den Du kennen solltest, denn ein Makler lebt von Abschlüssen. Sag deshalb offen, wenn Du nach dem Ergebnis lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchtest.

Kosten können trotzdem entstehen. Atteste und Befundberichte rechnet Deine Praxis möglicherweise privat ab, das zahlst Du selbst. Honorarberater arbeiten ohne Vergütung des Versicherers und nehmen nach unseren Unterlagen rund 150 bis 250 € je Stunde.

Wie lange dauert eine anonyme Risikovoranfrage in der PKV?

Plane mehrere Wochen ein, wobei die Versicherer selbst oft die kürzeste Strecke sind. Eine verbindliche Antwortfrist haben wir für die PKV nicht gefunden. Die Angaben im Markt reichen von wenigen Tagen bis zu vier Wochen, und jede Rückfrage verlängert das.

Die Unterlagen brauchen meist länger. Praxen müssen Berichte heraussuchen, und aktuelle Behandlungen tauchen im Kassenauszug erst mit Verzögerung auf. Rechne deshalb vom Wunschtermin rückwärts.

Stichtage machen das dringend. Angestellte können zum Jahreswechsel in die PKV wechseln, wenn ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze des laufenden Jahres und die des Folgejahres übersteigt. Im Jahr 2026 sind das 77.400 €. Für das Jahr 2027 hat das Bundeskabinett 84.150 € beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Ab wann Du wechseln darfst, steht in unserem Beitrag zu den Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV.

Wann brauchst Du keine anonyme Risikovoranfrage?

Du brauchst keine, wenn das Ergebnis schon feststeht oder die Voranfrage Dir nichts bringt. Das setzt voraus, dass wir die Gesundheitsfragen vorher durchgegangen sind. Ohne einen einzigen Eintrag im Abfragezeitraum gibt es schlicht nichts anzufragen.

Auch eine laufende Abklärung spricht gegen eine sofortige Anfrage. Steht ein Befund noch aus, antworten Versicherer oft mit einer Rückstellung. Sinnvoller ist es dann, das Ergebnis abzuwarten.

In diesen Fällen entfällt die Voranfrage oder sie folgt einer eigenen Logik:

  • Tarifwechsel innerhalb Deines Versicherers ohne Mehrleistung
  • Neugeborene mit rechtzeitiger Anmeldung
  • Beamte, die direkt die Öffnungsaktion nutzen
  • Basistarif für Zugangsberechtigte

Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG darf der Versicherer nur für Mehrleistungen einen Zuschlag oder Ausschluss verlangen. Neugeborene nimmt der Versicherer eines Elternteils nach § 198 VVG ohne Risikozuschlag und Wartezeit auf, wenn Du sie innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt anmeldest. Ihr Schutz darf nicht über den des Elternteils hinausgehen, und der Vertrag kann eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils von bis zu drei Monaten vorsehen.

Für Beamte lohnt sich der Blick auf die Reihenfolge. Die Öffnungsaktion für Beamte schließt Ablehnungen und Leistungsausschlüsse aus und begrenzt den Zuschlag auf 30 %. Sie gilt bei den teilnehmenden Versicherern für die beihilfekonforme Absicherung, in der Regel beim erstmaligen Abschluss einer privaten Vollversicherung und bei einem Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung. Eine Voranfrage kann vorher zeigen, ob sogar eine Annahme ohne Zuschlag möglich ist. AXA und DBV bearbeiten im Rahmen der Öffnungsaktion allerdings keine Voranfragen, und die Frist läuft währenddessen weiter.

Bist Du bereits privat versichert, kündigst Du Deinen Vertrag erst nach der schriftlichen Annahme beim neuen Versicherer. Ein Wechsel kostet Dich außerdem Alterungsrückstellungen. Bei Verträgen ab dem Jahr 2009 geht nur der Anteil in Höhe des Basistarifs mit, bei älteren Verträgen in der Regel nichts (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG).

Wie geht es nach einer Ablehnung in der anonymen Risikovoranfrage weiter?

Du verlierst nichts und hast noch mehrere Wege. Eine Absage in der anonymen Voranfrage bedeutet zunächst nur, dass dieses Haus Deinen Fall so nicht annimmt. Oft lohnt ein zweiter Blick auf die Unterlagen, denn eine ungenaue Anfrage endet schneller mit einem Nein.

Sagen alle angefragten Versicherer ab, hängt der nächste Schritt von Deiner Lebenslage ab. Für Angestellte bleibt die gesetzliche Krankenversicherung eine solide Lösung, und private Zusatzversicherungen schließen einen Teil der Lücken.

Diese Wege prüfen wir nach einer Absage:

  • weitere Versicherer mit passenden Annahmerichtlinien
  • nachgereichte Befunde oder Abschlussberichte
  • Warten, bis die Diagnose aus dem Abfragezeitraum fällt
  • Gruppenvertrag über einen Verband, falls Du Mitglied bist
  • Öffnungsaktion für Beamte
  • Basistarif für Berechtigte

Der Basistarif ist kein Plan B für alle. Freiwillig gesetzlich Versicherte haben dafür nur sechs Monate ab Beginn ihrer freiwilligen Mitgliedschaft. Zugang haben außerdem Nichtversicherte mit Wohnsitz in Deutschland, die keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, Beihilfeberechtigte für den ergänzenden Schutz und Privatversicherte mit Vertrag ab dem Jahr 2009 (§ 152 Abs. 2 VAG).

Der Versicherer darf dort keinen Zuschlag verlangen. Er prüft Deine Gesundheit trotzdem, und der ermittelte Zuschlag wird fällig, wenn Du später in einen anderen Tarif wechselst. Dein Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter und ist im Jahr 2026 für eine Einzelperson auf 1.017,18 € im Monat begrenzt (PKV-Verband), die Pflegeversicherung kommt hinzu. Für Beihilfeberechtigte gilt die Grenze anteilig.

Wie hilft Dir unsere Beratung bei der anonymen Risikovoranfrage?

In der Beratung klären wir, ob eine Voranfrage bei Dir sinnvoll ist, welche Tarife infrage kommen und welche Versicherer Deine Diagnosen voraussichtlich am besten bewerten. Dein Ansprechpartner ist David Spradau.

Wir gehen Deine Unterlagen durch, bereiten die Anfrage ohne Deinen Namen auf, werten die Voten aus und prüfen den späteren Antrag mit Dir Frage für Frage. Einen Termin vereinbarst Du direkt über Termin buchen. Eine erste Einordnung Deiner Diagnose bekommst Du vorab im Vorerkrankungs-Check für die PKV.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

  • Physiotherapeut: Recura Akademie, Abschluss im Jahr 2012
  • Betriebswirt Gesundheitsmanagement: VWA Mecklenburg-Vorpommern, Abschluss im Jahr 2020
  • Bachelor of Business Administration: Steinbeis Hochschule, Abschluss im Jahr 2021
  • Versicherungsfachmann: Industrie- und Handelskammer Leipzig
  • Experte betriebliche Altersvorsorge: Deutsche Versicherungsakademie, Abschluss im Jahr 2023

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren