Zum Inhalt springen
Termin vereinbaren
Ärzte & Heilberufe

PKV für Heilpraktiker: Warum musst du anders planen als Ärzte?

Symbolbild zum Ratgeber PKV für Heilpraktiker

Wer als Heilpraktiker startet, wird bei der Krankenversicherung oft mit approbierten Ärzten verglichen, dabei unterscheidet sich die Ausgangslage grundlegend. Ohne Kammer, ohne Versorgungswerk und ohne Zugang zu ärztlichen Sondertarifen läuft deine Absicherung nach anderen Regeln. Wer diesen Unterschied nicht kennt, plant leicht an der falschen Stelle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Heilpraktiker sind kein Kammerberuf und haben deshalb keinen Zugang zu einem Versorgungswerk.
  • Für die Krankenversicherung gelten die üblichen Regeln für hauptberuflich Selbstständige, ohne Mindesteinkommen.
  • Spezielle Ärztetarife der PKV stehen dir in der Regel nicht offen.
  • Viele Kolleginnen und Kollegen starten über eine Umschulung oder einen Quereinstieg, oft in einem höheren Eintrittsalter als bei einem klassischen Medizinstudium.
  • Ohne Lohnfortzahlung ist eine eigene Krankentagegeldversicherung besonders wichtig.

Bist du automatisch Mitglied einer Kammer?

Nein, und das ist der zentrale Unterschied zu approbierten Ärzten oder Zahnärzten. Der Beruf des Heilpraktikers ist ein freier Beruf ohne Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer. Deine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erteilt dir das zuständige Gesundheitsamt nach einer Kenntnisprüfung, nicht eine Kammer nach einem Studium mit Approbation.

Diese fehlende Kammerstruktur wirkt sich direkt auf deine Altersvorsorge aus: Ohne Kammermitgliedschaft gibt es kein Versorgungswerk für dich. Wie das Versorgungswerk bei Ärzten funktioniert und warum es dort strikt von der Krankenversicherung getrennt betrachtet werden muss, beschreibe ich im Beitrag Versorgungswerk und Krankenversicherung. Dieser Mechanismus greift bei dir schlicht nicht, deine Altersvorsorge musst du komplett eigenständig aufbauen.

Welche Regeln gelten dann für deine Krankenversicherung?

Die üblichen für hauptberuflich Selbstständige. Nach Paragraf 5 Absatz 5 SGB V bist du von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgeschlossen und kannst unabhängig von deinem Einkommen frei zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung und PKV wählen. Die grundlegenden Voraussetzungen dafür beschreibe ich im Beitrag PKV für Selbstständige, dort findest du auch die Nachweise, die deine Krankenkasse oder der Versicherer für die Einstufung als hauptberuflich selbstständig verlangt.

Ein Unterschied bleibt trotzdem: Vergünstigte Ärztetarife, wie sie viele PKV-Anbieter für approbierte Mediziner führen, stehen dir nicht offen, da sie an die Approbation als Humanmediziner gebunden sind. Du wählst deinen Tarif aus dem regulären Angebot für Selbstständige, was bei der Beitragskalkulation keinen Nachteil bedeutet, aber bei der Tarifauswahl den Kreis der infrage kommenden Angebote erweitert.

Große oder beschränkte Heilpraktikererlaubnis: Macht das einen Unterschied?

Für deine Krankenversicherung nicht, für dein Verständnis der eigenen Rechtsstellung schon. Die große Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz berechtigt zur umfassenden Ausübung der Heilkunde. Die beschränkte Erlaubnis, meist als Heilpraktiker für Psychotherapie bezeichnet, deckt ausschließlich die Ausübung von Psychotherapie ab und verlangt eine eigene, schmalere Kenntnisprüfung beim Gesundheitsamt.

Beide Zulassungswege führen dich in dieselbe versicherungsrechtliche Ausgangslage: hauptberuflich selbstständig, ohne Kammer, ohne Versorgungswerk, mit freier Wahl zwischen den beiden Systemen. Deine fachliche Ausrichtung verändert daran nichts, sie entscheidet höchstens darüber, welche Zusatzbausteine wie eine Praxisausfallversicherung für dich sinnvoll sind.

Wie hoch fällt dein Beitrag in der Praxis aus?

Eine pauschale Zahl gibt es nicht, da vier Stellschrauben zusammenwirken: dein Eintrittsalter, dein Gesundheitszustand bei Antragstellung, der gewählte Leistungsumfang und dein Selbstbehalt. Ein junger, gesunder Heilpraktiker Anfang zwanzig zahlt für einen soliden Tarif mit Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung oft deutlich weniger als in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Beim Quereinstieg mit Mitte oder Ende dreißig verschiebt sich diese Rechnung spürbar, ohne dass die PKV dadurch automatisch unattraktiv wird, denn dein späterer Gesundheitszustand fließt genauso in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung nicht mit ein wie in die PKV, dort zählt allein dein Einkommen.

Ein höherer jährlicher Selbstbehalt senkt deinen laufenden Beitrag spürbar, dafür trägst du kleinere Behandlungskosten im Jahresverlauf selbst. Gerade in der Startphase deiner Praxis, wenn dein Einkommen noch schwankt, lohnt sich ein genauer Blick darauf, welche Kombination aus Beitrag und Selbstbehalt tatsächlich zu deiner Liquidität passt, statt allein auf den niedrigsten monatlichen Beitrag zu schauen. Ein zu hoch gewählter Selbstbehalt kann in einem einnahmeschwachen Monat schnell zum eigenen Liquiditätsrisiko werden.

Wie entwickelt sich dein Beitrag über die Jahre deiner Praxis?

Unabhängig von deinem Praxiseinkommen. Anders als in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, wo dein Beitrag jedes Jahr an deinen aktuellen Gewinn angepasst wird, bleibt dein PKV-Beitrag von Umsatzschwankungen deiner Praxis unberührt. Läuft ein Jahr wirtschaftlich schwächer, ändert das nichts an deiner Prämie, was Planungssicherheit schafft, aber eben auch bedeutet, dass der Beitrag in schwachen Monaten anteilig stärker ins Gewicht fällt.

Beitragsanpassungen kann es trotzdem geben, dann aber aus einem anderen Grund: Nach Paragraf 203 VVG darf dein Versicherer die Prämie anpassen, wenn sich die kalkulierten Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeiten innerhalb eines Tarifs über bestimmte, gesetzlich festgelegte Schwellenwerte hinaus verändern. Das betrifft dann alle Versicherten im jeweiligen Tarif gemeinsam, unabhängig von deinem persönlichen Praxisumsatz oder deiner eigenen Krankheitsgeschichte seit Vertragsabschluss.

PKV oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Was passt zu deiner Situation?

Kriterium PKV Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Beitragsberechnung Nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss Nach deinem gesamten Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze
Beitrag bei niedrigem Praxiseinkommen Bleibt unverändert, unabhängig vom aktuellen Umsatz Sinkt mit dem Einkommen, mindestens aber der gesetzliche Mindestbeitrag
Zugang zu ärztlichen Sondertarifen Für Heilpraktiker nicht verfügbar Nicht relevant, da einheitlicher Leistungskatalog
Rückkehr in die GKV Nur unter engen Voraussetzungen möglich Jederzeit im System, keine Rückkehrfrage
Alterungsrückstellungen Werden über die Vertragslaufzeit aufgebaut Existieren im Umlagesystem nicht

Diese Tabelle ersetzt kein persönliches Angebot, sie zeigt aber, an welchen Stellschrauben sich beide Systeme für dich grundlegend unterscheiden. Gerade das schwankende Einkommen in den ersten Praxisjahren ist für die meisten Heilpraktiker der entscheidende Punkt bei der Abwägung.

Brauchst du eine eigene Berufshaftpflicht?

Gesetzlich verpflichtend ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker nur dann, wenn du Mitglied in einem Berufsverband bist, der sie vorschreibt. Unabhängig von dieser formalen Pflicht gilt sie in der Branche als dringend empfehlenswert, da du bei Behandlungsfehlern persönlich haftest. Das ist ein eigenständiges Versicherungsthema, getrennt von deiner Krankenversicherung, aber Teil desselben Gesamtbilds: Wer seine Praxis absichert, sollte Krankenversicherung, Berufshaftpflicht und Altersvorsorge gemeinsam betrachten statt isoliert voneinander zu planen.

Wie wichtig ist Krankentagegeld für dich?

Sehr wichtig, denn ohne eigene Praxis läuft bei dir im Krankheitsfall nichts weiter. Anders als Angestellte hast du keine gesetzliche Lohnfortzahlung, dein Einkommen fällt bei längerer Krankheit vollständig weg, während laufende Kosten wie Praxismiete unverändert bestehen bleiben.

Wie du die passende Höhe und Karenzzeit bestimmst, erkläre ich ausführlich im Beitrag Krankentagegeld für Selbstständige, dessen Regeln in gleicher Weise für dich gelten.

Lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung beim Quereinstieg?

Für viele, die aus einem anderen Berufsfeld in die Heilpraktikertätigkeit wechseln, kann sie ein sinnvoller Zwischenschritt sein. Mit einer Anwartschaftsversicherung sicherst du dir schon vor dem eigentlichen Praxisstart deinen aktuellen Gesundheitszustand zu den Konditionen von heute, ohne bereits den vollen PKV-Beitrag zahlen zu müssen. Erst wenn du tatsächlich hauptberuflich selbstständig wirst und dein Praxiseinkommen stabil genug ist, aktivierst du den eigentlichen Versicherungsschutz.

Das lohnt sich vor allem, wenn zwischen deiner Ausbildung zum Heilpraktiker und dem tatsächlichen Praxisstart noch Zeit vergeht, etwa weil du parallel noch angestellt arbeitest oder deine Praxisräume erst herrichtest, und du in dieser Zeit gesundheitlich Veränderungen befürchtest, die deinen späteren Beitrag verteuern könnten. Ohne einen solchen Zwischenschritt musst du deinen Gesundheitszustand erst zum tatsächlichen Starttermin deiner Praxis nachweisen, mit allem, was sich bis dahin an deiner Krankengeschichte verändert hat.

Was passiert bei einer späteren Aufgabe deiner Praxis?

Das solltest du schon beim Einstieg mitdenken, auch wenn es im Gründungstrubel selten Priorität hat. Ein freiwilliger Rückwechsel in die GKV setzt in aller Regel eine neue Versicherungspflicht voraus, etwa durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Bleibst du dauerhaft hauptberuflich selbstständig, bleibt dir dieser Weg meist verschlossen.

Solltest du deine Praxis irgendwann komplett aufgeben und in eine Festanstellung wechseln, entscheidet dein neuer sozialversicherungsrechtlicher Status über deine Krankenversicherung, nicht mehr deine frühere Tätigkeit als Heilpraktiker. Eine bestehende PKV kannst du in diesem Fall häufig als Anwartschaft ruhen lassen oder als private Zusatzversicherung neben der GKV weiterführen, statt sie ganz aufzugeben.

Welche Schritte solltest du vor dem Start deiner Praxis klären?

  • Deine Zulassung durch das zuständige Gesundheitsamt, als formale Voraussetzung für deine hauptberufliche Selbstständigkeit.
  • Einen Vergleich zwischen PKV und freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung, angepasst an dein tatsächliches Eintrittsalter.
  • Eine realistische Einschätzung deines zu erwartenden Praxiseinkommens in den ersten Jahren, besonders bei einem Quereinstieg ohne bestehenden Patientenstamm.
  • Bei einer zeitlichen Lücke bis zum Praxisstart die Prüfung einer Anwartschaftsversicherung, um deinen aktuellen Gesundheitszustand zu sichern.
  • Eine Krankentagegeldversicherung, die deinen Verdienstausfall im Krankheitsfall absichert.

Mit dieser Vorbereitung startest du in deine Selbstständigkeit als Heilpraktiker mit einer Absicherung, die zu deiner tatsächlichen beruflichen Ausgangslage passt.

Welche Fragen stellen sich noch zu PKV für Heilpraktiker?

Kann ich später doch noch Zugang zu einem Versorgungswerk bekommen?

Nein, der Zugang ist an eine Kammermitgliedschaft gebunden, die für Heilpraktiker gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Zählt eine Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie genauso wie die allgemeine Heilpraktikererlaubnis?

Für die Krankenversicherungsfrage macht das keinen Unterschied, in beiden Fällen gelten die allgemeinen Regeln für hauptberuflich Selbstständige.

Bleibe ich bei einer nebenberuflichen Heilpraktikertätigkeit über meine Anstellung versichert?

Solange deine Heilpraktikertätigkeit nicht als hauptberuflich selbstständig gilt, bleibt deine Krankenversicherung meist an dein Angestelltenverhältnis gekoppelt. Die genaue Einstufung hängt von Arbeitszeit und Einkommen aus beiden Tätigkeiten ab.

Verändert sich mein Beitrag durch eine spätere Mitversicherung von Angestellten in meiner Praxis?

Nein, deine Mitarbeitenden schließen einen eigenen Vertrag ab, ihre Krankenversicherung läuft unabhängig von deiner eigenen und wirkt sich nicht auf deinen Beitrag aus.

Wirkt sich mein Selbstbehalt auf spätere Beitragsanpassungen nach Paragraf 203 VVG aus?

Nein, ein höherer Selbstbehalt senkt zunächst deinen laufenden Beitrag, schützt dich aber nicht vor tarifweiten Anpassungen, die sich aus steigenden Gesundheitskosten oder veränderten Sterbewahrscheinlichkeiten im gesamten Tarif ergeben.

Wenn du wissen willst, welcher PKV-Tarif zu deinem Start als Heilpraktiker passt, buch dir hier ein kostenloses Erstgespräch mit mir. Ich rechne mit dir durch, wie sich dein Beitrag über die ersten Praxisjahre entwickelt.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

  • Physiotherapeut: Recura Akademie, Abschluss im Jahr 2012
  • Betriebswirt Gesundheitsmanagement: VWA Mecklenburg-Vorpommern, Abschluss im Jahr 2020
  • Bachelor of Business Administration: Steinbeis Hochschule, Abschluss im Jahr 2021
  • Versicherungsfachmann: Industrie- und Handelskammer Leipzig
  • Experte betriebliche Altersvorsorge: Deutsche Versicherungsakademie, Abschluss im Jahr 2023

Werde heute zum
Privatpatienten.

Ich schaue mir deine Ausgangslage an und zeige dir, welcher Tarif zu deinem Leben passt.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren