Bei welchem Elternteil ist das Kind mitversichert?
In der gesetzlichen Krankenversicherung kann das Kind bei dem Elternteil mitversichert werden, der Mitglied ist. Sind beide gesetzlich versichert, könnt ihr frei wählen. In der privaten …
In der gesetzlichen Krankenversicherung kann das Kind bei dem Elternteil mitversichert werden, der Mitglied ist. Sind beide gesetzlich versichert, könnt ihr frei wählen.
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Mitversicherung. Dort bekommt das Kind einen eigenen Vertrag, in der Regel bei der Gesellschaft des privat versicherten Elternteils, weil dann die Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung greift.
Bei gemischten Eltern entscheidet § 10 Abs. 3 SGB V darüber, ob die beitragsfreie Familienversicherung überhaupt möglich ist. Maßgeblich sind der Einkommensvergleich und die Versicherungspflichtgrenze.
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