Wie kommt mein Kind aus der privaten Krankenversicherung?
Über eine eigene Versicherungspflicht. Beginnt dein Kind eine sozialversicherungspflichtige Ausbildung oder Anstellung, wird es Pflichtmitglied in der gesetzlichen Kasse und der private Vertrag kann gekündigt werden. …
Über eine eigene Versicherungspflicht. Beginnt dein Kind eine sozialversicherungspflichtige Ausbildung oder Anstellung, wird es Pflichtmitglied in der gesetzlichen Kasse und der private Vertrag kann gekündigt werden.
Auch das Studium öffnet die Tür. Studierende sind in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert, sofern sie sich nicht innerhalb von drei Monaten nach Semesterbeginn davon befreien lassen. Wer sich befreien lässt, bleibt für die gesamte Studienzeit privat versichert, diese Entscheidung ist bindend.
Beim Wechsel brauchst du die Kündigung mit Nachweis der neuen Versicherung nach § 205 Abs. 2 VVG. Sie wirkt rückwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht, wenn du innerhalb von drei Monaten kündigst.
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