Wo muss man das Kind versichern, wenn ein Elternteil privat versichert ist?
Entscheidend ist § 10 Abs. 3 SGB V. Das Kind kann beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung bleiben, solange nicht beide Bedingungen zugleich erfüllt sind: Der privat …
Entscheidend ist § 10 Abs. 3 SGB V. Das Kind kann beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung bleiben, solange nicht beide Bedingungen zugleich erfüllt sind: Der privat versicherte Elternteil verdient mehr als der gesetzlich versicherte, und sein Gesamteinkommen liegt über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro im Jahr 2026.
Sind beide Bedingungen erfüllt, ist die Familienversicherung ausgeschlossen. Das Kind muss dann privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden, in der Praxis privat beim besserverdienenden Elternteil.
Verdient der gesetzlich versicherte Elternteil mehr oder liegt der privat versicherte unter der Grenze, bleibt das Kind beitragsfrei mitversichert. Diese Prüfung erfolgt jährlich, ein Gehaltssprung kann die Zuordnung also ändern.
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