Wie ist es, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert und das andere Elternteil privat versichert ist?
Dann entscheidet § 10 Abs. 3 SGB V über das Kind. Die beitragsfreie Familienversicherung beim gesetzlich versicherten Elternteil ist nur ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil …
Dann entscheidet § 10 Abs. 3 SGB V über das Kind. Die beitragsfreie Familienversicherung beim gesetzlich versicherten Elternteil ist nur ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil zugleich mehr verdient und sein Gesamteinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro liegt.
Trifft nur eine der beiden Bedingungen zu, bleibt das Kind beitragsfrei gesetzlich versichert. Das ist die häufigste Konstellation und für viele Familien der entscheidende Kostenvorteil.
Für euch als Paar ändert sich nichts. Jeder bleibt in seinem System, eine gegenseitige Mitversicherung gibt es nicht. Prüft die Einkommensverhältnisse jährlich, weil ein Gehaltssprung die Zuordnung des Kindes verschieben kann.
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