Für wen macht eine PKV Sinn?
Sie macht Sinn für alle, die dauerhaft zugangsberechtigt sind und für die der Gegenwert stimmt. Bei Beamten ist das durch die Beihilfe praktisch immer der Fall, …
Sie macht Sinn für alle, die dauerhaft zugangsberechtigt sind und für die der Gegenwert stimmt. Bei Beamten ist das durch die Beihilfe praktisch immer der Fall, bei Angestellten über der Pflichtgrenze meistens.
Sie macht ebenso Sinn für Selbstständige und Freiberufler, die in der gesetzlichen Kasse ohnehin den vollen Beitrag allein zahlen müssten und dort keinen Arbeitgeberanteil bekommen.
Sie macht keinen Sinn, wenn du sie als vorübergehende Lösung betrachtest. Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist an enge gesetzliche Bedingungen geknüpft und ab 55 Jahren nach § 6 Abs. 3a SGB V faktisch ausgeschlossen.
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