Wann zahlt die private Krankenkasse nicht mehr?
Ein Ende der Leistungspflicht wegen Ausschöpfung gibt es in der Krankenvollversicherung nicht. Es gibt keine Höchstsumme und keine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Behandlungsfällen. Enden …
Ein Ende der Leistungspflicht wegen Ausschöpfung gibt es in der Krankenvollversicherung nicht. Es gibt keine Höchstsumme und keine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Behandlungsfällen.
Enden kann der Anspruch aus anderen Gründen: bei Beendigung des Vertrags, bei Rücktritt wegen einer Anzeigepflichtverletzung oder bei Beitragsrückstand. Zahlst du zwei Monatsbeiträge nicht, ruht der Vertrag nach § 193 Abs. 6 VVG, es werden dann nur noch Notfälle und Schwangerschaft erstattet.
Begrenzt sein können dagegen einzelne Bausteine. Krankentagegeld endet mit dem tariflichen Endalter oder bei festgestellter Berufsunfähigkeit, Zusatztarife haben Summenstaffeln in den ersten Jahren.
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