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Leistungen und Erstattung

Welche Leistungen übernimmt die private Krankenversicherung?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Umfang deines Tarifs. Ambulanter Bereich: Behandlung bei jedem approbierten Arzt, auch direkt beim Facharztverordnete Arznei- und …

Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Umfang deines Tarifs.

Ambulanter Bereich:

  • Behandlung bei jedem approbierten Arzt, auch direkt beim Facharzt
  • verordnete Arznei- und Verbandmittel, je nach Tarif auch ohne Rezeptpflicht
  • Heilmittel wie Krankengymnastik, Massagen, Lymphdrainage, Ergotherapie und Logopädie
  • Hilfsmittel wie Sehhilfen, Hörgeräte, Einlagen und Prothesen
  • Psychotherapie, je nach Tarif 20 bis 50 Sitzungen im Jahr
  • je nach Tarif Heilpraktiker und osteopathische Behandlungen

Stationärer Bereich:

  • Unterbringung im Mehr-, Zwei- oder Einbettzimmer
  • Behandlung durch den Chefarzt, sofern vereinbart
  • freie Wahl unter den Krankenhäusern
  • Operationen, Intensivmedizin und Anschlussheilbehandlung

Zahnbereich:

  • Zahnbehandlung meist zu 100 Prozent
  • Zahnersatz je nach Tarif zu 50 bis 100 Prozent
  • Inlays, Implantate und Kronen
  • Kieferorthopädie, bei guten Tarifen auch in den unteren KIG-Stufen
  • professionelle Zahnreinigung, meist ein- bis zweimal im Jahr

Nicht erstattet werden Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit nach § 192 VVG, also vor allem rein ästhetische Eingriffe, sowie alles, was ein vereinbarter Leistungsausschluss erfasst.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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David Spradau
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