Wann zahlt die PKV nicht?
Bei fehlender medizinischer Notwendigkeit, bei vereinbarten Ausschlüssen, innerhalb der Selbstbeteiligung, während laufender Wartezeiten und bei Leistungen, die dein Tarif nicht vorsieht. Typische Ablehnungsgründe in der Praxis: …
Bei fehlender medizinischer Notwendigkeit, bei vereinbarten Ausschlüssen, innerhalb der Selbstbeteiligung, während laufender Wartezeiten und bei Leistungen, die dein Tarif nicht vorsieht.
Typische Ablehnungsgründe in der Praxis:
- Steigerungssatz über dem 2,3-fachen ohne Begründung auf der Rechnung
- Hilfsmittel, die nicht im geschlossenen Katalog des Tarifs stehen
- Psychotherapie über die tarifliche Sitzungszahl hinaus oder ohne Zusage
- Aufenthalt in einer gemischten Anstalt, also einer Klinik mit Reha- und Akutbetten, ohne vorherige Zusage
- Zahnersatz während der Summenstaffel der ersten Vertragsjahre
- Arzneimittel ohne Verschreibungspflicht in Tarifen, die sie ausschließen
- Behandlungen im Ausland über die vereinbarte Dauer hinaus
Was du tun kannst: schriftliche Begründung anfordern, Tarifbedingungen gegenlesen, ein ärztliches Attest zur Notwendigkeit nachreichen und bei größeren Beträgen vorab eine Kostenzusage einholen. Der Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung prüft den Fall kostenlos.
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