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Leistungen und Erstattung

Wann zahlt die PKV nicht?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Bei fehlender medizinischer Notwendigkeit, bei vereinbarten Ausschlüssen, innerhalb der Selbstbeteiligung, während laufender Wartezeiten und bei Leistungen, die dein Tarif nicht vorsieht. Typische Ablehnungsgründe in der Praxis: …

Bei fehlender medizinischer Notwendigkeit, bei vereinbarten Ausschlüssen, innerhalb der Selbstbeteiligung, während laufender Wartezeiten und bei Leistungen, die dein Tarif nicht vorsieht.

Typische Ablehnungsgründe in der Praxis:

  • Steigerungssatz über dem 2,3-fachen ohne Begründung auf der Rechnung
  • Hilfsmittel, die nicht im geschlossenen Katalog des Tarifs stehen
  • Psychotherapie über die tarifliche Sitzungszahl hinaus oder ohne Zusage
  • Aufenthalt in einer gemischten Anstalt, also einer Klinik mit Reha- und Akutbetten, ohne vorherige Zusage
  • Zahnersatz während der Summenstaffel der ersten Vertragsjahre
  • Arzneimittel ohne Verschreibungspflicht in Tarifen, die sie ausschließen
  • Behandlungen im Ausland über die vereinbarte Dauer hinaus

Was du tun kannst: schriftliche Begründung anfordern, Tarifbedingungen gegenlesen, ein ärztliches Attest zur Notwendigkeit nachreichen und bei größeren Beträgen vorab eine Kostenzusage einholen. Der Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung prüft den Fall kostenlos.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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David Spradau
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