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Leistungen und Erstattung

Bekommen Privatpatienten bessere Medikamente?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 5. September 2026

Bessere Medikamente im Sinne von wirksameren bekommst du als Privatpatient in der Regel nicht, denn der Wirkstoff ist für alle derselbe. Unterschiedlich sind der Erstattungsrahmen und …

Bessere Medikamente im Sinne von wirksameren bekommst du als Privatpatient in der Regel nicht, denn der Wirkstoff ist für alle derselbe. Unterschiedlich sind der Erstattungsrahmen und deine Freiheit bei der Auswahl.

In der gesetzlichen Kasse greifen mehrere Steuerungsinstrumente:

  • Festbeträge deckeln die Erstattung pro Wirkstoff am günstigen Präparat
  • die Aut-idem-Regel verpflichtet die Apotheke zum rabattierten Präparat mit gleichem Wirkstoff, wenn der Arzt den Austausch nicht ausschließt
  • nach § 34 SGB V sind rezeptfreie Arzneimittel für Erwachsene meist ausgeschlossen, dazu kommen Zuzahlungen von fünf bis zehn Euro je Packung

In der PKV läuft die Erstattung über deinen Tarif und die medizinische Notwendigkeit. Verordnet dir dein Arzt ein bestimmtes Originalpräparat, wird es in der Regel übernommen, ohne dass die Apotheke automatisch auf ein Rabattarzneimittel umstellt. Je nach Tarif zahlt die PKV auch rezeptfreie Mittel auf Rezept und verschafft dir schnelleren Zugang zu neuen, innovativen Therapien. Ein starker Tarif wie die DKV VollMed M4-BR4 erstattet ärztlich verordnete Arzneimittel sogar ohne Betragsgrenze, sofern sie medizinisch notwendig sind.

Fair bleibt: Bei einem Standardmedikament mit bewährtem Wirkstoff ist der Nutzen für dich gleich, egal ob Original oder Generikum. Der Vorteil der PKV zeigt sich vor allem, wenn dein Arzt aus guten Gründen ein konkretes Präparat möchte oder wenn moderne, teure Präparate im Raum stehen. Welche Tarife Arzneimittel wie genau übernehmen, liest du ausführlich bei der Frage ob die PKV Medikamente zahlt.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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