Zahlt die PKV Medikamente?
Ja, und häufig weiter als die gesetzliche Kasse. Den Ausschlag gibt die ärztliche Verordnung, nicht die Verschreibungspflicht. Zahlt die PKV für Medikamente? Arzneimittel bilden den Kern …
Ja, und häufig weiter als die gesetzliche Kasse. Den Ausschlag gibt die ärztliche Verordnung, nicht die Verschreibungspflicht.
Zahlt die PKV für Medikamente?
Arzneimittel bilden den Kern jeder Krankheitskostenversicherung. 1.809 Tarife nennen sie ausdrücklich, und der wichtigste Unterschied zur gesetzlichen Kasse steckt in einem Detail: Erstattet wird, was der Arzt verordnet.
Vier Tarife stehen für die üblichen Muster:
- DKV VollMed M4-BR4: volle Erstattung ohne Betragsgrenze, sofern die Mittel medizinisch notwendig sind, zur Genesung beitragen und ärztlich verordnet wurden
- NÜRNBERGER TOP2: gemeinsames Budget mit Heil- und Hilfsmitteln, 2.045 Euro pro Versicherungsjahr zu 80 Prozent und darüber zu 100 Prozent
- Hallesche CAN 3: gemeinsames Budget mit der ärztlichen Behandlung, 5.400 Euro zu 75 Prozent und darüber zu 100 Prozent
- Hallesche PRIMO SB 1 plus: Impfstoffe im Rahmen der Arzneimittelerstattung bis 2.000 Euro zu 75 Prozent, darüber zu 100 Prozent
Einen Sonderfall bilden Arzneimittel der Naturheilkunde. Sie laufen fast überall gegen ein eigenes, deutlich kleineres Budget, bei der Barmenia einsAprimex etwa 1.000 Euro pro Kalenderjahr zusammen mit der Heilpraktikerbehandlung.
Voraussetzungen, damit die PKV für Medikamente zahlt
Grundlage bildet eine ärztliche Verordnung im Rahmen einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung. Selbst gekaufte Präparate ohne Rezept fallen heraus.
Achte beim Einreichen auf diese fünf Punkte:
- Apothekenquittung mit Pharmazentralnummer, Name des Präparats und Datum
- Rezept oder Verordnung des Arztes, viele Versicherer verlangen beides
- Bei Dauermedikation eine Kopie des Rezepts zu jeder Einreichung
- Selbstbeteiligung und Prozentsatz des Tarifs im Blick behalten
- Bei teuren Präparaten vorab eine Zusage einholen
Viele Bedingungswerke schließen Mittel aus, die überwiegend der Lebensführung dienen. Dazu zählen etwa Präparate zur Gewichtsreduktion, zur Raucherentwöhnung oder zur Steigerung der Potenz.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Medikamenten?
Sie trägt verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Kassenrezept. Fällig wird eine Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Packung, nie mehr als die Kosten des Mittels selbst.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bleiben nach § 34 Absatz 1 SGB V ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Kinder bis zwölf Jahre, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre sowie die Mittel, die die Arzneimittel-Richtlinie bei schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard führt. Wer seine Belastungsgrenze erreicht, kann sich für den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreien lassen.
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