Zahlt die PKV das Augenlasern?
Häufig ja. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen darstellt. Viele Tarife nennen die Operation inzwischen ausdrücklich. Zahlt die PKV …
Häufig ja. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen darstellt. Viele Tarife nennen die Operation inzwischen ausdrücklich.
Zahlt die PKV für das Augenlasern?
In der Tarifdatenbank führen 2.216 Tarife die Laser- oder Lasik-Operation ausdrücklich im Merkmal Sehhilfen. Die Beträge gehen weit auseinander, manche Tarife nennen die Operation sogar ohne jede Grenze.
Fünf Tarife regeln das so:
- ARAG 21P90: bis 1.000 Euro einmalig pro Auge
- Württembergische A2S_960: bis 500 Euro pro Auge innerhalb von zehn Versicherungsjahren
- uniVersa uni-AM 620: operative Sehschärfenkorrekturen einschließlich Laser und Lasik, ohne genannten Höchstbetrag
- NÜRNBERGER TOP2: Laser- und Lasik-Operationen als eigener Leistungspunkt neben dem Sehhilfenbudget
- ALTE OLDENBURGER A90/100: Laser- und Lasik-Operationen neben dem Sehhilfenbetrag pro Kalenderjahr
Schweigt dein Tarif dazu, erledigt sich die Sache damit nicht. Der Bundesgerichtshof hat am 29. März 2017 unter dem Aktenzeichen IV ZR 533/15 entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit von minus 3 und minus 2,75 Dioptrien eine Krankheit im Sinne von § 1 Absatz 2 der Musterbedingungen darstellt. Die medizinische Notwendigkeit entfällt nach diesem Urteil auch nicht dadurch, dass das Tragen einer Brille üblich ist, weil Brille und Kontaktlinsen den Defekt nur ausgleichen und das Leiden nicht beheben.
Voraussetzungen, damit die PKV für das Augenlasern zahlt
Den Ausschlag geben der Wortlaut deines Tarifs und die ärztliche Begründung. Ein tariflicher Höchstbetrag bindet dich auch dann, wenn die Operation medizinisch notwendig erscheint.
Kläre vor dem Eingriff fünf Punkte:
- Nennt der Tarif operative Sehschärfenkorrekturen, und mit welchem Höchstbetrag je Auge?
- Liegt eine augenärztliche Indikation vor, die Fehlsichtigkeit und Eignung des Verfahrens dokumentiert?
- Hast du eine Kostenzusage eingeholt, bevor der Termin steht?
- Rechnet die Praxis die Voruntersuchung getrennt ab, und trägt der Tarif sie mit?
- Gilt für Sehhilfen nach der Operation eine Sperrfrist?
Eine schriftliche Kostenzusage wiegt hier schwerer als bei fast jeder anderen Leistung. Sie kostet dich nichts und verhindert einen Streit über mehrere tausend Euro.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse beim Augenlasern?
In aller Regel nichts. Die refraktive Chirurgie gehört nicht zum Leistungskatalog, weil Brille und Kontaktlinsen als ausreichende und wirtschaftliche Versorgung gelten. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das Verfahren für die vertragsärztliche Versorgung nicht anerkannt.
Übrig bleiben seltene Ausnahmen, etwa wenn eine Hornhauterkrankung vorliegt und eine Brille die Sehschärfe nicht mehr herstellt. Dann geht es um die Behandlung dieser Erkrankung, nicht um die Korrektur der Fehlsichtigkeit. Einige Kassen bieten Zuschüsse über Wahltarife oder Bonusprogramme an, ein Rechtsanspruch folgt daraus nicht.
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