Zahlt die PKV eine Sonnenbrille?
Nur mit Sehstärke oder als medizinisch verordneter Lichtschutz. Eine gewöhnliche Sonnenbrille behandelt nichts. Zahlt die PKV für eine Sonnenbrille? Entscheidend bleibt, ob die Brille eine Fehlsichtigkeit …
Nur mit Sehstärke oder als medizinisch verordneter Lichtschutz. Eine gewöhnliche Sonnenbrille behandelt nichts.
Zahlt die PKV für eine Sonnenbrille?
Entscheidend bleibt, ob die Brille eine Fehlsichtigkeit ausgleicht. Eine Sonnenbrille mit Sehstärke fällt unter das Sehhilfenbudget deines Tarifs und läuft wie jede andere Brille, samt Höchstbetrag und Wiederbeschaffungsfrist.
Ohne Sehstärke ändert sich das Bild. In der Tarifdatenbank kommt das Wort Sonnenbrille in keinem der 8.831 Tarife vor, weil die Bedingungen allgemein von Sehhilfen sprechen. Drei Fälle bekommst du dennoch erstattet:
- Sonnenbrille mit verordneter Korrektur, aus dem Sehhilfenbudget, bei der Barmenia VA 100 etwa aus 416 Euro
- getönte oder selbsttönende Gläser als Ausführungsmerkmal einer notwendigen Brille, im Rahmen desselben Betrags
- Lichtschutz- oder Kantenfiltergläser, wenn eine Augenerkrankung sie erforderlich macht und der Arzt sie verordnet
Eine Sonnenbrille ohne Korrektur und ohne ärztliche Verordnung zahlt kein Volltarif. Sie zählt als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens.
Voraussetzungen, damit die PKV für eine Sonnenbrille zahlt
Es braucht einen medizinischen Anlass, den ein Arzt oder Optiker dokumentiert. Ohne diesen Nachweis fehlt die Grundlage für jede Erstattung.
Bring dafür vier Dinge zusammen:
- Verordnung über Korrektionsgläser oder über einen Lichtschutz mit medizinischer Begründung
- Rechnung, die Gläser und Gestell getrennt ausweist, damit die Zuordnung gelingt
- Sehhilfenbudget des Tarifs, das im laufenden Zeitraum noch offen steht
- ärztlich festgestellte Blendempfindlichkeit oder Netzhauterkrankung, wenn es um Kantenfilter geht
Bei einer Zweitbrille für den Straßenverkehr frag vor dem Kauf beim Versicherer nach. Manche Häuser erstatten sie aus Kulanz, ein Anspruch folgt daraus nicht.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei einer Sonnenbrille?
Eine gewöhnliche Sonnenbrille zahlt sie nie. Verordnungsfähig bleiben Lichtschutz- und Kantenfiltergläser, wenn eine Augenerkrankung sie erforderlich macht, etwa bei krankhafter Blendempfindlichkeit. Grundlage bildet die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu § 33 SGB V.
Für die Korrektionsgläser selbst gelten dieselben Hürden wie bei jeder Brille, also über sechs Dioptrien, über vier Dioptrien Hornhautverkrümmung oder eine schwere Sehbeeinträchtigung. Das Gestell trägt die Kasse auch hier nicht.
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