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Zahlt die PKV?

Zahlt die PKV den Rückbildungskurs?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 3. September 2026

In der Regel nur mit ärztlicher Verordnung. Ohne sie fehlt der Bezug zu einer Heilbehandlung. Zahlt die PKV für den Rückbildungskurs? Ein Rückbildungskurs im Gruppenformat zählt …

In der Regel nur mit ärztlicher Verordnung. Ohne sie fehlt der Bezug zu einer Heilbehandlung.

Zahlt die PKV für den Rückbildungskurs?

Ein Rückbildungskurs im Gruppenformat zählt als Prävention. Verordnet der Arzt dagegen Krankengymnastik zur Behandlung einer Beckenbodenschwäche, entsteht daraus ein Heilmittel und damit eine andere Rechtsfrage.

Drei Formen führen zu unterschiedlichen Ergebnissen:

  • Gruppenkurs bei der Hebamme ohne Verordnung: meist keine Erstattung, es sei denn, der Tarif führt ein Präventionsbudget wie die Württembergische A1S_960 mit 150 Euro pro Versicherungsjahr
  • ärztlich verordnete Krankengymnastik für den Beckenboden: Heilmittel und damit im Rahmen des Heilmittelbudgets erstattungsfähig
  • Behandlung nach Geburtsverletzung oder Senkungsbeschwerden: Heilbehandlung und regulär erstattungsfähig

Wo der Tarif Heilmittel deckt, lohnt der Weg über die Verordnung. Die NÜRNBERGER TOP2 erstattet Hilfsmittel, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel zusammen bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.045 Euro pro Versicherungsjahr zu 80 Prozent und darüber zu 100 Prozent.

Voraussetzungen, damit die PKV für den Rückbildungskurs zahlt

Der Weg über die ärztliche Verordnung trägt am verlässlichsten. Er verwandelt eine Kursgebühr in ein erstattungsfähiges Heilmittel.

Achte auf diese fünf Punkte:

  • Verordnung des Frauenarztes über Krankengymnastik mit Diagnose
  • Durchführung durch eine Physiotherapeutin oder eine entsprechend qualifizierte Hebamme
  • Abrechnung nach Einzelpositionen, keine Kurspauschale
  • Heilmittelbudget des Tarifs im laufenden Jahr noch offen
  • Bei Präventionsbudgets die Jahresgrenze beachten, sie fällt oft niedrig aus

Die Grenze zwischen Kurs und Therapie verläuft über die Verordnung. Ohne sie bleibt es bei der Selbstzahlung, mit ihr greift der Heilmittelanspruch deines Tarifs.

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse beim Rückbildungskurs?

Der Rückbildungskurs gehört zur Hebammenhilfe nach § 24d SGB V und läuft als Sachleistung. Die Hebamme rechnet direkt mit der Kasse ab, Einzelheiten wie Stundenzahl und Frist nach der Geburt regelt der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V.

Beginnst du zu spät, entfällt der Anspruch und der Kurs wird zur Selbstzahlerleistung. Frag deshalb früh bei der Hebamme nach dem Zeitfenster, das für deine Kasse gilt.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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