Zahlt die PKV den Geburtsvorbereitungskurs?
Meist nicht. Ein Kurs behandelt keine Krankheit, und nur wenige Tarife führen einen eigenen Baustein für Präventionskurse. Zahlt die PKV für den Geburtsvorbereitungskurs? Die Musterbedingungen knüpfen …
Meist nicht. Ein Kurs behandelt keine Krankheit, und nur wenige Tarife führen einen eigenen Baustein für Präventionskurse.
Zahlt die PKV für den Geburtsvorbereitungskurs?
Die Musterbedingungen knüpfen die Erstattung an eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Ein Geburtsvorbereitungskurs bereitet auf ein Ereignis vor, ohne eine Krankheit zu behandeln, und fällt damit in vielen Tarifen heraus.
Vier Wege führen dennoch zur Erstattung:
- Württembergische A1S_960: bis 150 Euro pro Versicherungsjahr für Präventionskurse, neben Schwangerschaftsvorsorge und erweiterter Vorsorge
- DKV PremiumMed PMN 1R: bis 500 Euro pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen und Präventionskurse
- VRK SelectU3: höchstens 100 Euro pro Kalenderjahr für Reiseschutzimpfungen und Präventionskurse zusammen
- ärztliche Verordnung, wenn der Kurs Teil der Behandlung einer Beschwerde bildet, etwa bei Beckenbodenproblemen
Läuft der Kurs über eine Hebamme und rechnet sie nach ihrer Gebührenordnung ab, stehen die Chancen besser. Eine Rechnung mit Einzelziffern bildet dafür die Grundlage.
Voraussetzungen, damit die PKV für den Geburtsvorbereitungskurs zahlt
Ohne einen ausdrücklichen Baustein brauchst du einen medizinischen Anlass. Reine Vorbereitung genügt dafür in der Regel nicht.
Diese fünf Schritte helfen weiter:
- Vor der Anmeldung beim Versicherer nachfragen und die Antwort schriftlich festhalten
- Kurs von einer Hebamme durchführen lassen, die nach der Hebammenvergütung abrechnet
- Rechnung mit Einzelpositionen und Kursdaten einreichen, keine Pauschalquittung
- Bei Beschwerden eine ärztliche Verordnung beilegen
- Prüfen, ob der Tarif ein Budget für Vorsorge oder Prävention führt, aus dem der Kurs bezahlt werden kann
Für den Partneranteil gilt dasselbe wie in der gesetzlichen Kasse. Er findet praktisch nirgends Erstattung und gehört als Selbstzahlerbetrag in die Planung.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse beim Geburtsvorbereitungskurs?
Sie trägt den Kurs für die Schwangere im Rahmen der Hebammenhilfe nach § 24d SGB V. Die Hebamme oder die Kursleitung rechnet direkt mit der Kasse ab, den Umfang regelt der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V.
Die Begleitperson zahlt ihren Anteil selbst. Übliche Beträge liegen bei 80 bis 150 Euro für den Partneranteil, und einzelne Kassen erstatten davon einen Teil über eine Satzungsleistung.
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