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Zahlt die PKV?

Zahlt die PKV Krankengeld?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 3. September 2026

Nein. Das Krankengeld gehört zur gesetzlichen Krankenversicherung. In der PKV heißt die Entsprechung Krankentagegeld und braucht eine eigene Vereinbarung. Zahlt die PKV Krankengeld? Die Krankheitskostenversicherung erstattet …

Nein. Das Krankengeld gehört zur gesetzlichen Krankenversicherung. In der PKV heißt die Entsprechung Krankentagegeld und braucht eine eigene Vereinbarung.

Zahlt die PKV Krankengeld?

Die Krankheitskostenversicherung erstattet Behandlungskosten. Für den Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit gibt es eine eigene Versicherung, die Krankentagegeldversicherung nach den Musterbedingungen MB/KT.

Vier Unterschiede zum gesetzlichen Krankengeld fallen auf:

  • Du wählst den Tagessatz selbst, begrenzt auf dein Nettoeinkommen
  • Du wählst den Beginn, üblich ab dem 43. Tag im Anschluss an die sechswöchige Entgeltfortzahlung
  • Die Leistung läuft ohne die Grenze von 78 Wochen und endet mit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder mit Eintritt der Berufsunfähigkeit
  • Das Tagegeld bleibt steuerfrei, weil es keine Lohnersatzleistung im Sinne des Einkommensteuerrechts darstellt

Ein Beispiel zeigt die Bauart: Die Continentale führt in ihren Medizinertarifen ein Krankentagegeld von 160 Euro ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit als eigenen Baustein.

Voraussetzungen, damit die PKV bei Arbeitsunfähigkeit zahlt

Den Ausschlag gibt die vollständige Arbeitsunfähigkeit. Eine teilweise Arbeitsfähigkeit löst in der Krankentagegeldversicherung keine Leistung aus.

Erfülle diese fünf Bedingungen:

  • vollständige Arbeitsunfähigkeit, ärztlich bescheinigt und laufend nachgewiesen
  • Karenzzeit des Tarifs abgelaufen, bei Angestellten meist 42 Tage
  • Tagessatz nicht über dem tatsächlichen Nettoeinkommen, sonst kürzt der Versicherer
  • Wartezeit nach Vertragsbeginn abgelaufen
  • keine Berufsunfähigkeit, denn mit ihrem Eintritt endet die Leistung

Selbstständige wählen den Beginn besser früher. Ohne Entgeltfortzahlung fehlt das Einkommen ab dem ersten Tag, weshalb eine Karenzzeit von 15 oder 22 Tagen üblich bleibt.

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse beim Krankengeld?

Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung zahlt sie Krankengeld nach § 44 SGB V. Es beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts, und bleibt auf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.

Im Jahr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 Euro im Monat, woraus sich ein Höchstkrankengeld von rund 135,63 Euro je Kalendertag ergibt. Davon gehen noch die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Gezahlt wird für dieselbe Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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