Zahlt die PKV die Zahnreinigung?
In den allermeisten Tarifen ja. 7.144 der 8.831 Tarife nennen die professionelle Zahnreinigung ausdrücklich in ihren Bedingungen. Zahlt die PKV für die Zahnreinigung? Die professionelle Zahnreinigung …
In den allermeisten Tarifen ja. 7.144 der 8.831 Tarife nennen die professionelle Zahnreinigung ausdrücklich in ihren Bedingungen.
Zahlt die PKV für die Zahnreinigung?
Die professionelle Zahnreinigung steht in fast allen Tarifen im selben Absatz wie Zahnbehandlung und Prophylaxe. Damit teilt sie deren Erstattungssatz, und der liegt bei 5.822 von 8.583 Tarifen bei 100 Prozent.
Vier Tarife formulieren das so:
- HanseMerkur KVE3: Zahnbehandlung einschließlich Prophylaxe und professioneller Zahnreinigung zu 100 Prozent
- Allianz GSZ100A: Zahnbehandlung einschließlich Prophylaxe und professioneller Zahnreinigung zu 100 Prozent, dazu Abrechnung über die Höchstsätze hinaus
- HUK-COBURG Z80: Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung einmal pro Kalenderjahr zu 80 Prozent
- ARAG 548: Zahnbehandlung einschließlich Prophylaxe und professioneller Zahnreinigung zu 70 Prozent
Den Unterschied macht die Häufigkeit. Manche Tarife nennen eine Sitzung im Kalenderjahr, andere begrenzen gar nicht und folgen allein der zahnärztlichen Empfehlung.
Voraussetzungen, damit die PKV für die Zahnreinigung zahlt
Die Reinigung muss zahnärztlich veranlasst und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet sein. Eine Pauschalrechnung ohne Gebührenziffern führt regelmäßig zu Rückfragen.
Kläre diese vier Fragen vorab:
- Nennt der Tarif eine Höchstzahl an Sitzungen im Kalenderjahr?
- Läuft die Reinigung unter Zahnbehandlung oder unter Vorsorge, denn die Sätze gehen auseinander
- Weist die Rechnung die Ziffer 1040 der GOZ und die begleitenden Leistungen einzeln aus?
- Zählt die Erstattung gegen die Beitragsrückerstattung, oder bleibt sie ohne Einfluss?
Den letzten Punkt übersehen viele. Bei der NÜRNBERGER TOP2 beeinflussen Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und die professionelle Zahnreinigung die Beitragsrückerstattung ausdrücklich nicht.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei der Zahnreinigung?
Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zum Leistungskatalog. Sie zählt als Individuelle Gesundheitsleistung und läuft privat, üblicherweise zwischen 80 und 150 Euro je Sitzung.
Viele Kassen bezuschussen sie über Satzungsleistungen oder Bonusprogramme mit festen Beträgen im Jahr. Ein Rechtsanspruch folgt daraus nicht, und die Höhe geht von Kasse zu Kasse auseinander. Gezahlt wird dagegen die Entfernung von Zahnstein einmal im Kalenderjahr, was etwas anderes bedeutet als eine professionelle Zahnreinigung.
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