Zahlt die PKV Kinderkrankengeld?
Nein. Das Kinderkrankengeld gehört zur gesetzlichen Krankenversicherung und hat in der PKV keine Entsprechung. Zahlt die PKV für Kinderkrankengeld? Der Anspruch auf Kinderkrankengeld steht in § …
Nein. Das Kinderkrankengeld gehört zur gesetzlichen Krankenversicherung und hat in der PKV keine Entsprechung.
Zahlt die PKV für Kinderkrankengeld?
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld steht in § 45 SGB V und setzt voraus, dass sowohl der Elternteil als auch das Kind gesetzlich versichert sind. Privat versicherte Eltern fallen heraus, und ein privat versichertes Kind löst den Anspruch auch bei einem gesetzlich versicherten Elternteil nicht aus.
Vier Möglichkeiten bleiben privat Versicherten:
- Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach § 616 BGB für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, sofern der Arbeitsvertrag diese Regelung nicht ausschließt
- unbezahlte Freistellung, auf die ein Anspruch besteht, wenn § 616 BGB vertraglich abbedungen wurde
- Urlaub oder Überstundenabbau als praktische Lösung
- ein eigener Baustein für Kinderkrankentagegeld, den einzelne Versicherer anbieten und den du gesondert vereinbaren musst
Lies deinen Arbeitsvertrag nach. Der Ausschluss von § 616 BGB kommt häufig vor und entscheidet darüber, ob du für die Betreuungstage Geld bekommst.
Voraussetzungen, damit die PKV bei einem kranken Kind zahlt
Die Behandlungskosten des Kindes bleiben davon unberührt. Sie laufen über den Kindertarif wie jede andere Heilbehandlung.
Unterscheide diese vier Dinge:
- Behandlungskosten des Kindes: erstattungsfähig nach dem Kindertarif, einschließlich Arzt, Arznei- und Verbandmittel
- Verdienstausfall der Eltern: keine Leistung der Krankheitskostenversicherung
- Krankentagegeld der Eltern: greift nur bei eigener Arbeitsunfähigkeit, nicht bei der Betreuung eines kranken Kindes
- Kinderkrankentagegeld: nur, wenn ausdrücklich als eigener Baustein vereinbart
Beim Abschluss eines Kindertarifs sieh dir die Nachversicherungsgarantie nach § 198 VVG an. Meldest du das Neugeborene binnen zwei Monaten an, entfällt die Gesundheitsprüfung. Vergleiche außerdem den Vorsorgebaustein, denn die HanseMerkur VKEH trägt zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchungen im Alter von 8, 10, 12 und 14 Jahren sowie eine Jugendvorsorgeuntersuchung.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse beim Kinderkrankengeld?
Im Jahr 2026 hat jeder gesetzlich versicherte Elternteil je gesetzlich versichertem Kind Anspruch auf 15 Arbeitstage, bei mehreren Kindern auf höchstens 35 Arbeitstage im Jahr. Alleinerziehende haben 30 Arbeitstage je Kind und höchstens 70 im Jahr.
Diese Werte stehen befristet erhöht. Die Dauerregelung des § 45 Absatz 2 SGB V nennt zehn Arbeitstage je Kind und Elternteil, höchstens 25 im Jahr, für Alleinerziehende 20 und höchstens 50. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und setzt eine ärztliche Bescheinigung über die Betreuungsbedürftigkeit voraus.
Weitere Fragen zu Zahlt die PKV?
Alle 55 FragenWerde heute zum
Privatpatienten.
Ich schaue mir deine Ausgangslage an und zeige dir, welcher Tarif zu deinem Leben passt.