Zahlt die PKV ein Sterbegeld?
Nur, wenn es im Tarif ausdrücklich vereinbart steht. Die Musterbedingungen nennen den Tod als Versicherungsfall genau mit diesem Vorbehalt. Zahlt die PKV für ein Sterbegeld? In …
Nur, wenn es im Tarif ausdrücklich vereinbart steht. Die Musterbedingungen nennen den Tod als Versicherungsfall genau mit diesem Vorbehalt.
Zahlt die PKV für ein Sterbegeld?
In § 1 Absatz 2 der Musterbedingungen stehen neben Krankheit und Unfallfolgen drei weitere Versicherungsfälle: Schwangerschaft und Entbindung, gezielte Vorsorgeuntersuchungen und der Tod, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind. Der letzte Halbsatz entscheidet alles.
Für die Praxis folgen daraus vier Punkte:
- Volltarife der jüngeren Generationen enthalten fast durchweg kein Sterbegeld mehr
- Ältere Bestandstarife führen es teilweise noch, meist mit einer festen Summe
- Wer die Bestattungskosten absichern will, schließt dafür eine eigene Sterbegeldversicherung ab, die zur Lebensversicherung zählt
- Die Krankheitskostenversicherung selbst leistet für Bestattung, Überführung und Grabstätte nichts
Bei einem alten Vertrag sieh in den Tarifteil. Ein dort vereinbartes Sterbegeld liefert einen Grund mehr, den Tarif vor einem Wechsel nach § 204 VVG genau zu prüfen.
Voraussetzungen, damit die PKV ein Sterbegeld zahlt
Es braucht eine ausdrückliche Vereinbarung im Tarif. Ohne sie besteht kein Anspruch, unabhängig von der Höhe der Beiträge und der Vertragsdauer.
Prüfe diese vier Punkte:
- Nennt der Tarifteil deines Vertrags eine Leistung für den Todesfall?
- Welche Summe steht dort, und knüpft sie an Bedingungen wie eine Mindestvertragsdauer?
- Wer bekommt die Leistung, die Erben oder eine benannte Person?
- Bleibt die Zusage bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft erhalten?
Den letzten Punkt übersehen viele bei Tarifoptimierungen. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif kann eine solche Zusage kosten.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse beim Sterbegeld?
Nichts. Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung entfiel zum 1. Januar 2004 im Zuge der Gesundheitsreform und existiert seither nicht mehr.
Bestattungskosten tragen die Angehörigen. Wer dafür nicht aufkommen kann, hat unter engen Voraussetzungen einen Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Kosten durch den Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII. Für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein eigenes Sterbegeld.
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