Zahlt die PKV eine künstliche Befruchtung?
Häufig ja, und oft weiter als die gesetzliche Kasse. Entscheidend bleibt, bei wem die Ursache der Kinderlosigkeit liegt. Zahlt die PKV für eine künstliche Befruchtung? Die …
Häufig ja, und oft weiter als die gesetzliche Kasse. Entscheidend bleibt, bei wem die Ursache der Kinderlosigkeit liegt.
Zahlt die PKV für eine künstliche Befruchtung?
Die private Krankenversicherung folgt dem Verursacherprinzip. Liegt die organisch bedingte Unfruchtbarkeit bei der versicherten Person, trägt ihr Versicherer die Behandlung, und zwar einschließlich der Maßnahmen am Partner. Liegt sie beim Partner, greift dessen Versicherung.
Vier Grenzen der gesetzlichen Kasse entfallen dabei:
- keine starre Grenze von drei Versuchen
- keine feste Altersgrenze von 40 Jahren für die Frau
- keine Voraussetzung, verheiratet zu sein
- keine Deckelung auf die Hälfte der Kosten
Die Leistungsmerkmale der Tarifdatenbank führen dazu kein eigenes Feld. Maßgeblich zählen deshalb die Bedingungen deines Tarifs und die Rechtsprechung, nicht ein Tarifvergleich. Wo dein Tarif Arzneimittel deckelt, spielt das dennoch hinein, weil die Hormonpräparate einen erheblichen Teil der Kosten ausmachen.
Voraussetzungen, damit die PKV für eine künstliche Befruchtung zahlt
An die Stelle fester Grenzen tritt die medizinische Notwendigkeit. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Privatversicherte keine unbegrenzte Zahl an Versuchen verlangen können, weil die Notwendigkeit eine ausreichende Erfolgsaussicht voraussetzt.
Bring diese fünf Punkte zusammen:
- organisch bedingte Unfruchtbarkeit ärztlich feststellen und die Ursache einer Person zuordnen lassen
- Erfolgsaussicht belegen, wofür die Rechtsprechung eine Schwangerschaftsrate von mindestens 15 Prozent heranzieht
- gewähltes Verfahren als für den Befund angezeigt begründen lassen
- Kostenzusage vor dem ersten Zyklus einholen
- Zahl der bisherigen Versuche dokumentieren, weil eine hohe Misserfolgsquote die Prognose senkt
Für Frauen über 40 gilt keine starre Grenze. Der Versicherer darf jedoch verlangen, dass du die Erfolgswahrscheinlichkeit im konkreten Fall nachweist. Rechne zusätzlich die Hormonpräparate gegen dein Arzneimittelbudget, bei der NÜRNBERGER TOP2 etwa 2.045 Euro pro Versicherungsjahr zu 80 Prozent, bei der DKV VollMed M4-BR4 dagegen ohne Betragsgrenze.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei einer künstlichen Befruchtung?
Nach § 27a SGB V trägt sie 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Behandlungen. Die Frau muss zwischen 25 und 40 Jahre alt sein, der Mann höchstens 50, und beide müssen miteinander verheiratet sein.
Einzelne Kassen leisten über Satzungsleistungen mehr als die Hälfte. Dazu kommen Förderprogramme des Bundes und einzelner Länder, die einen Teil des Eigenanteils übernehmen. Bei gemischt versicherten Paaren führt die Kombination aus Kassenanteil und privatem Verursacherprinzip regelmäßig zu Streit darüber, wer welchen Teil trägt.
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