Zahlt die PKV eine Zahnspange?
Ja, und ohne die Altersgrenze und die Einstufungshürde der gesetzlichen Kasse. Den Erstattungssatz nennt dein Tarif. Zahlt die PKV für eine Zahnspange? Kieferorthopädie bildet ein eigenes …
Ja, und ohne die Altersgrenze und die Einstufungshürde der gesetzlichen Kasse. Den Erstattungssatz nennt dein Tarif.
Zahlt die PKV für eine Zahnspange?
Kieferorthopädie bildet ein eigenes Merkmal im Tarif. Von den 8.560 Tarifen der Tarifdatenbank mit einer Angabe erstatten 2.100 Tarife 80 Prozent, 1.603 Tarife 60 Prozent und 1.137 Tarife 75 Prozent.
Fünf Tarife unterscheiden sich weniger im Satz als in den Nebenbedingungen:
- Allianz GSZ100A: Kieferorthopädie zu 100 Prozent
- Continentale VS 100 B: Kieferorthopädie zu 80 Prozent, bei erfolgreichem Abschluss folgt ein weiterer Anteil
- HanseMerkur KV4: Kieferorthopädie zu 60 Prozent, bei erfolgreichem Abschluss weitere 20 Prozent
- UKV GesundheitVARIO 800: Kieferorthopädie bis zum vollendeten 20. Lebensjahr
- HUK-COBURG Z80: Kieferorthopädie zu 60 Prozent
Für Familien zählt vor allem, dass die private Krankenversicherung keine Einstufung nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen kennt. Auch eine Fehlstellung, die in der gesetzlichen Kasse leer ausgeht, bleibt hier erstattungsfähig, sofern sie medizinisch begründet erscheint.
Voraussetzungen, damit die PKV für eine Zahnspange zahlt
Nötig bleibt eine medizinisch begründete Fehlstellung, festgestellt vom Kieferorthopäden. Rein ästhetische Korrekturen fallen heraus.
Erledige vor Behandlungsbeginn diese fünf Punkte:
- Heil- und Kostenplan einreichen, viele Tarife machen ihn zur Bedingung
- Altersgrenze des Tarifs prüfen, manche Häuser erstatten nur bis zum 18. oder 20. Lebensjahr
- Summenbegrenzung der ersten Versicherungsjahre beachten, die Württembergische Z3 etwa staffelt von 600 Euro im ersten bis 2.400 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren
- Wartezeit abwarten, sofern der Tarif eine vorsieht
- Vertragsbeginn vor dem Auftreten der Fehlstellung nachweisen, sonst greift der Ausschluss für bekannte Behandlungsbedürftigkeit
Bei Neugeborenen hilft die Nachversicherungsgarantie nach § 198 VVG. Meldest du das Kind binnen zwei Monaten nach der Geburt an, entfällt die Gesundheitsprüfung, und spätere Fehlstellungen bleiben mitversichert.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei einer Zahnspange?
Nur bei erheblicher Fehlstellung und nur bei Kindern und Jugendlichen. Nach § 29 SGB V zahlt die Kasse ab der kieferorthopädischen Indikationsgruppe 3, die Stufen 1 und 2 gehen leer aus. Die Behandlung muss vor dem 18. Geburtstag beginnen.
Die Kasse übernimmt zunächst 80 Prozent der vertragszahnärztlichen Kosten. Die restlichen 20 Prozent legen die Eltern aus und bekommen sie nach erfolgreichem Abschluss erstattet. Ist ein zweites Kind gleichzeitig in Behandlung, sinkt der Eigenanteil dort auf 10 Prozent.
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