Zahlt die PKV eine Mutter-Kind-Kur?
Nur mit tariflicher Regelung oder Zusage. Der allgemeine Kurausschluss der Musterbedingungen erfasst auch diese Maßnahme. Zahlt die PKV für eine Mutter-Kind-Kur? Die Mutter-Kind-Kur zählt als Vorsorge- …
Nur mit tariflicher Regelung oder Zusage. Der allgemeine Kurausschluss der Musterbedingungen erfasst auch diese Maßnahme.
Zahlt die PKV für eine Mutter-Kind-Kur?
Die Mutter-Kind-Kur zählt als Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in einer anerkannten Einrichtung. Damit fällt sie unter denselben Ausschluss wie jede andere Kur, denn § 5 Absatz 1 Buchstabe d der Musterbedingungen nennt Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie Maßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger.
Vier Punkte prägen die Praxis:
- ohne ausdrückliche Tarifleistung besteht kein Anspruch
- eine schriftliche Zusage vor Beginn kann den Ausschluss aufheben
- die ärztliche Behandlung einer akuten Erkrankung während des Aufenthalts bleibt erstattungsfähig
- bei gemischt versicherten Familien kann für das gesetzlich versicherte Kind ein eigener Anspruch gegen die Kasse bestehen
Den letzten Punkt übersehen viele. Ist ein Elternteil privat und das Kind gesetzlich versichert, laufen zwei getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Trägern.
Voraussetzungen, damit die PKV für eine Mutter-Kind-Kur zahlt
Den Ausschlag geben der Tarifwortlaut und eine Zusage vor der Buchung. Nachträgliche Anträge haben kaum Aussicht auf Erfolg.
Gehe in dieser Reihenfolge vor:
- Bedingungswerk auf einen eigenen Baustein für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen prüfen
- ärztliches Attest mit Diagnose und Begründung der Maßnahme einholen
- Antrag beim Versicherer stellen und die schriftliche Antwort abwarten
- Einrichtung wählen, die ein gesetzlicher Rehabilitationsträger anerkannt hat
- Bei Ablehnung prüfen, ob einzelne Anwendungen als Heilmittel verordnet und gesondert abgerechnet werden können
Beihilfeberechtigte prüfen zuerst ihre Beihilfevorschriften. Dort steht die Maßnahme eigenständig geregelt, und der private Tarif ergänzt nur den verbleibenden Anteil. Verordnete Einzelanwendungen bleiben unabhängig davon erstattungsfähig, etwa über den Heilmittelbaustein der NÜRNBERGER TOP2.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei einer Mutter-Kind-Kur?
Sie zahlt als Pflichtleistung. Nach § 24 SGB V für die medizinische Vorsorge und nach § 41 SGB V für die medizinische Rehabilitation haben Mütter und Väter Anspruch auf eine Maßnahme in einer anerkannten Einrichtung, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen.
Die Kasse trägt Unterkunft, Verpflegung, Behandlung und die Betreuung des mitreisenden Kindes. Fällig wird eine Zuzahlung von 10 Euro je Tag für die erwachsene Person, Kinder zahlen nichts. Die Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen, eine Verlängerung bleibt bei medizinischer Notwendigkeit möglich.
Weitere Fragen zu Zahlt die PKV?
Alle 55 FragenWerde heute zum
Privatpatienten.
Ich schaue mir deine Ausgangslage an und zeige dir, welcher Tarif zu deinem Leben passt.