Zahlt die PKV eine Ernährungsberatung?
Meist nur mit ärztlicher Verordnung und Krankheitsbezug. Ein allgemeiner Kurs zur Gewichtsabnahme fällt heraus. Zahlt die PKV für eine Ernährungsberatung? Die Bedingungen erstatten Heilbehandlung. Eine Beratung …
Meist nur mit ärztlicher Verordnung und Krankheitsbezug. Ein allgemeiner Kurs zur Gewichtsabnahme fällt heraus.
Zahlt die PKV für eine Ernährungsberatung?
Die Bedingungen erstatten Heilbehandlung. Eine Beratung zur gesunden Ernährung ohne Befund zählt als Prävention und findet in den meisten Tarifen keine Erstattung.
Vier Wege führen dennoch zum Ziel:
- ärztlich verordnete Ernährungstherapie bei einer Erkrankung wie Diabetes, Zöliakie oder einer Stoffwechselstörung, abgerechnet als Heilmittel über den Baustein der NÜRNBERGER TOP2 mit 2.045 Euro pro Versicherungsjahr
- Beratung durch den Arzt selbst, die dann als ärztliche Leistung nach der Gebührenordnung läuft
- DKV PremiumMed PMN 1R: bis 500 Euro pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen und Präventionskurse
- Württembergische A1S_960: bis 150 Euro pro Versicherungsjahr für Präventionskurse
Der erste Weg trägt am weitesten. Wo ein Heilmittelbaustein besteht, bleibt die verordnete Therapie erstattungsfähig, und zwar unabhängig davon, wie klein das Präventionsbudget ausfällt.
Voraussetzungen, damit die PKV für eine Ernährungsberatung zahlt
Ohne Diagnose und Verordnung bleibt es bei der Selbstzahlung. Den Ausschlag gibt der Krankheitsbezug.
Achte auf diese fünf Punkte:
- ärztliche Verordnung mit Diagnose und Therapieziel
- Beraterin oder Berater mit anerkannter Qualifikation, etwa Diätassistenz oder Oecotrophologie mit Zertifikat
- Rechnung mit Einzelpositionen je Sitzung statt einer Kurspauschale
- Heilmittelbudget des Tarifs im laufenden Jahr
- Bei längeren Serien vorab eine Zusage einholen
Bei Kindern mit Nahrungsmittelallergien oder Stoffwechselerkrankungen stehen die Chancen am besten. Dort liegt der Krankheitsbezug eindeutig vor und die Verordnung bleibt unstrittig.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei einer Ernährungsberatung?
Zertifizierte Präventionskurse bezuschusst sie nach § 20 SGB V, üblich zwei Kurse im Jahr mit einem Anteil von rund 80 Prozent der Gebühr. Höhe und Zahl legt jede Kasse in ihrer Satzung fest.
Bei bestimmten Erkrankungen kommt eine ärztlich verordnete Ernährungstherapie in Betracht, die als Heilmittel läuft. Eine Einzelberatung ohne Krankheitsbezug zahlt die Kasse nicht, wohl aber die ärztliche Beratung im Rahmen der Behandlung.
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