Zahlt die PKV die medizinische Fußpflege?
Bei ärztlicher Verordnung ja, als Heilmittel. Kosmetische Fußpflege bleibt überall Privatsache. Zahlt die PKV für die medizinische Fußpflege? Unterscheide zwei Dinge. Die podologische Therapie behandelt krankhafte …
Bei ärztlicher Verordnung ja, als Heilmittel. Kosmetische Fußpflege bleibt überall Privatsache.
Zahlt die PKV für die medizinische Fußpflege?
Unterscheide zwei Dinge. Die podologische Therapie behandelt krankhafte Veränderungen an Haut und Nägeln des Fußes und zählt als Heilmittel. Die kosmetische Fußpflege pflegt gesunde Füße und behandelt nichts.
Weil kein einziger der 8.831 Tarife das Wort Fußpflege führt, greift der Heilmittelbaustein deines Tarifs. Vier Bauarten kommen vor:
- NÜRNBERGER TOP2: Hilfsmittel, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel zusammen bis 2.045 Euro pro Versicherungsjahr zu 80 Prozent, darüber zu 100 Prozent
- Hallesche CAN 3: ärztliche Behandlung, Arznei- und Verbandmittel sowie Fahrten bis 5.400 Euro zu 75 Prozent, darüber zu 100 Prozent
- DKV VollMed M4-BR4: Erstattung ohne Betragsgrenze, sofern die Mittel medizinisch notwendig sind, zur Genesung beitragen und ärztlich verordnet wurden
- Tarife mit geschlossenem Heilmittelkatalog nennen Höchstsätze je Anwendung, die den ortsüblichen Preis unterschreiten können
Bei Diabetes bleibt die podologische Behandlung ein Dauerthema. Über die Jahre summieren sich die Sitzungen, weshalb ein Tarif mit offenem Heilmittelkatalog hier deutlich besser trägt.
Voraussetzungen, damit die PKV für die medizinische Fußpflege zahlt
Es braucht eine ärztliche Verordnung mit Diagnose und eine ausgebildete Podologin oder einen Podologen. Ein Fußpflegestudio ohne diese Qualifikation genügt nicht.
Diese fünf Punkte entscheiden:
- ärztliche Verordnung mit Diagnose, etwa diabetisches Fußsyndrom oder Polyneuropathie
- Behandlung durch eine Person mit staatlicher Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe
- Rechnung mit Einzelpositionen je Behandlungstermin
- Heilmittelbudget des Tarifs steht im laufenden Jahr noch offen
- Bei einer Dauerbehandlung eine Zusage für die Serie einholen
Nagelpilzbehandlung und Hornhautentfernung ohne Krankheitswert fallen heraus. Sie zählen zur kosmetischen Pflege und finden keine Erstattung.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei der medizinischen Fußpflege?
Die podologische Therapie zählt als Heilmittel nach § 32 SGB V. Lange blieb sie nur beim diabetischen Fußsyndrom verordnungsfähig. Am 20. Februar 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Verordnungsfähigkeit erweitert.
Seither lässt sie sich auch bei Schädigungsbildern an Haut und Zehennägeln verordnen, die mit einem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sind, etwa infolge eines Querschnittsyndroms oder einer Nervenschädigung. Volljährige zahlen 10 Prozent der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Kosmetische Fußpflege zahlt die Kasse nicht.
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