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Zahlt die PKV?

Zahlt die PKV den Heilpraktiker?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 3. September 2026

In 460 Tarifen ausdrücklich ja, fast immer mit einem eigenen Jahresbudget. Die gesetzliche Kasse zahlt dafür nichts. Zahlt die PKV für den Heilpraktiker? Die Heilpraktikerbehandlung trennt …

In 460 Tarifen ausdrücklich ja, fast immer mit einem eigenen Jahresbudget. Die gesetzliche Kasse zahlt dafür nichts.

Zahlt die PKV für den Heilpraktiker?

Die Heilpraktikerbehandlung trennt die Tarife deutlicher als fast jedes andere Merkmal. Manche Häuser schweigen dazu, andere führen ein festes Budget, und die Spanne reicht von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Euro im Jahr.

Fünf Tarife regeln das so:

  • INTER QualiMed Premium 600: bis 3.000 Euro Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für Alternativmedizin durch Ärzte und Heilpraktikerbehandlung einschließlich Arznei- und Heilmitteln nach dem Hufelandverzeichnis
  • Gothaer MediVita 500: 500 Euro im ersten, 1.000 Euro im zweiten und 2.000 Euro jährlich ab dem dritten Kalenderjahr
  • Barmenia einsAprimex: bis 1.000 Euro Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr
  • SDK NHu: bis 1.000 Euro pro Kalenderjahr für Ärzte, Heilpraktiker, Arznei- und Heilmittel der Naturheilmedizin zusammen
  • HanseMerkur KVS3: 100 Euro im ersten, 200 Euro im zweiten und 1.000 Euro jährlich ab dem dritten Versicherungsjahr

Die Staffel der ersten Jahre macht den größten Unterschied. Wer den Tarif wegen der Heilpraktikerleistung wählt, verfügt im ersten Jahr oft nur über einen Bruchteil des beworbenen Betrags.

Voraussetzungen, damit die PKV für den Heilpraktiker zahlt

Der Behandler braucht die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Abgerechnet wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, das keine amtliche Gebührenordnung darstellt und deshalb genau geprüft wird.

Diese fünf Punkte entscheiden:

  • Heilpraktikererlaubnis liegt vor, eine reine Ausbildung als Osteopath oder Therapeut genügt nicht
  • Rechnung weist Einzelziffern des Gebührenverzeichnisses aus, keine Pauschale je Sitzung
  • Diagnose steht auf der Rechnung und die Behandlung folgt einer medizinischen Begründung
  • Jahresbudget steht offen, und die Staffelung der Anfangsjahre ist eingerechnet
  • Verlangt der Tarif Methoden nach dem Hufelandverzeichnis, steht das Verfahren dort

Arzneimittel des Heilpraktikers laufen häufig gegen dasselbe Budget. Bei der SDK NHu teilen sich ärztliche Naturheilkunde, Heilpraktiker, Arznei- und Heilmittel einen gemeinsamen Betrag von 1.000 Euro.

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse beim Heilpraktiker?

Nichts. Heilpraktiker gehören nicht zu den Leistungserbringern der gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb kein Anspruch auf Kostenerstattung besteht.

Einzelne Kassen bieten Zuschüsse über Satzungsleistungen nach § 11 Absatz 6 SGB V an, meist mit einem festen Jahresbetrag und einer Liste anerkannter Verfahren. Das bleibt eine freiwillige Leistung der jeweiligen Kasse und begründet keinen gesetzlichen Anspruch. Wer Naturheilkunde regelmäßig nutzt, findet in der PKV den deutlich größeren Spielraum.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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