Zahlt die PKV einen Retainer?
In der Regel ja, als Teil der kieferorthopädischen Behandlung. Ein eigenes Merkmal dafür führt kein Tarif. Zahlt die PKV für einen Retainer? Das Wort Retainer kommt …
In der Regel ja, als Teil der kieferorthopädischen Behandlung. Ein eigenes Merkmal dafür führt kein Tarif.
Zahlt die PKV für einen Retainer?
Das Wort Retainer kommt in keinem der 8.831 Tarife der Tarifdatenbank vor. Darin liegt kein Ausschluss. Es geht um die Zuordnung, denn die Bedingungen sprechen von Kieferorthopädie, und die Retention gehört zur kieferorthopädischen Behandlung.
Damit greift der Kieferorthopädie-Satz deines Tarifs, bei 2.100 von 8.560 Tarifen also 80 Prozent und bei 1.603 Tarifen 60 Prozent. Kläre dennoch diese vier Punkte:
- Läuft der Retainer im Tarif unter Kieferorthopädie oder unter Zahnersatz, denn die Sätze können auseinanderfallen
- Gilt eine Altersgrenze, etwa bis zum vollendeten 20. Lebensjahr wie bei der UKV GesundheitVARIO 800
- Steht die Retention im ursprünglichen Heil- und Kostenplan oder braucht sie eine neue Zusage?
- Zählt eine spätere Neuanfertigung noch zum selben Behandlungsfall?
Bei einem festsitzenden Retainer liegen die Kosten meist zwischen 200 und 400 Euro je Kiefer, bei einer herausnehmbaren Schiene zwischen 150 und 600 Euro. Tarife mit einem hohen Kieferorthopädie-Satz wie die Allianz GSZ100A mit 100 Prozent decken das vollständig ab.
Voraussetzungen, damit die PKV für einen Retainer zahlt
Die Retention muss das Behandlungsergebnis sichern und damit medizinisch begründet sein. Nach einer abgeschlossenen Zahnspangenbehandlung trifft das im Regelfall zu.
Achte auf diese vier Punkte:
- Retention im ursprünglichen Heil- und Kostenplan mit aufführen lassen
- Bei einer Neuanfertigung Jahre später vorher eine Zusage einholen
- Höchstsumme für Kieferorthopädie insgesamt im Tarif nachlesen
- Beschädigungen durch eigenes Verschulden bilden keinen Versicherungsfall
Lässt du den Retainer erst nach Abschluss der Behandlung planen, weise ihn ausdrücklich als Fortsetzung derselben Behandlung aus. Das erspart die Diskussion, ob es sich um eine neue und damit gesondert zu bewertende Maßnahme handelt.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei einem Retainer?
Für höchstens zwei Jahre nach Ende der aktiven Behandlung übernimmt die Kasse Retentionsgeräte und nötige Reparaturen. Eine längere Stabilisierungsphase zahlst du selbst.
Beim festsitzenden Retainer kommt es auf den Befund an. Er zählt als Kassenleistung, wenn im Unterkieferfrontbereich eine Kontaktpunktabweichung der Einstufung E3 oder E4 vorliegt, sonst rechnet die Praxis ihn privat ab. Neuanfertigungen nach Abschluss der regulären Behandlung gehören nicht mehr zum Leistungskatalog.
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