Zahlt die PKV eine Vasektomie?
Ohne medizinische Indikation nicht. Eine Sterilisation zur Familienplanung behandelt keine Krankheit. Zahlt die PKV für eine Vasektomie? Der Versicherungsfall setzt eine Krankheit oder Unfallfolgen voraus. Eine …
Ohne medizinische Indikation nicht. Eine Sterilisation zur Familienplanung behandelt keine Krankheit.
Zahlt die PKV für eine Vasektomie?
Der Versicherungsfall setzt eine Krankheit oder Unfallfolgen voraus. Eine gewollte Unfruchtbarkeit behandelt nichts, weshalb du den Eingriff in aller Regel privat zahlst.
Vier Lagen führen dennoch zur Erstattung:
- eine Schwangerschaft der Partnerin würde aus medizinischen Gründen eine erhebliche Gefahr für ihre Gesundheit bedeuten
- andere Verhütungsmethoden scheiden aus medizinischen Gründen aus
- der Eingriff folgt aus einer Erkrankung, etwa bei einer notwendigen Operation im selben Gebiet
- nach dem Eingriff treten Komplikationen auf, deren Behandlung immer einen Versicherungsfall bildet
Die Kosten liegen üblicherweise bei 400 bis 800 Euro. Weil das unter vielen Selbstbehalten bleibt, tritt die Frage der Erstattung in der Praxis oft in den Hintergrund.
Voraussetzungen, damit die PKV für eine Vasektomie zahlt
Es braucht eine ärztliche Begründung, die den Eingriff als Behandlung ausweist. Der Wunsch nach abgeschlossener Familienplanung genügt dafür nicht.
Leg diese vier Unterlagen vor:
- ärztliches Attest zur medizinischen Indikation, in der Regel aus der Frauenheilkunde
- Darlegung, warum andere Verhütungsmethoden ausscheiden
- schriftliche Kostenzusage des Versicherers vor dem Eingriff
- Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte mit Gebührenziffern
Ohne vorherige Zusage lohnt der Antrag selten. Die Ablehnung steht bei fehlender Indikation rechtlich sauber begründet da und lässt sich im Nachhinein kaum ausräumen. Bei anerkannter Indikation entscheidet dann der Gebührenrahmen, denn Tarife wie die Continentale VS 100 B erstatten auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei einer Vasektomie?
Eine Sterilisation ohne medizinische Notwendigkeit gehört nicht zum Leistungskatalog. Der Eingriff läuft als Selbstzahlerleistung.
Liegt eine medizinische Indikation vor, kann die Kasse die Kosten übernehmen, etwa wenn die Partnerin aus gesundheitlichen Gründen nicht schwanger werden darf und keine andere Methode eine Schwangerschaft zuverlässig verhindert. Behandlungen wegen Komplikationen nach dem Eingriff trägt die Kasse in jedem Fall.
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