Zahlt die PKV bei einem Unfall?
Ja. Die Musterbedingungen nennen Unfallfolgen gleichrangig neben der Krankheit als Auslöser des Versicherungsfalls. Zahlt die PKV bei einem Unfall? In § 1 Absatz 2 der Musterbedingungen …
Ja. Die Musterbedingungen nennen Unfallfolgen gleichrangig neben der Krankheit als Auslöser des Versicherungsfalls.
Zahlt die PKV bei einem Unfall?
In § 1 Absatz 2 der Musterbedingungen bildet den Versicherungsfall die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Damit gilt für die Behandlung nach einem Unfall genau derselbe Leistungsumfang wie bei jeder anderen Erkrankung.
In der Praxis bekommst du vier Leistungsarten:
- Notaufnahme, Operation und stationärer Aufenthalt nach dem Satz deines Tarifs, einschließlich Wahlleistungen wie Einbettzimmer und Privatarzt, wenn vereinbart
- Heilmittel wie Krankengymnastik und Ergotherapie über den Heilmittelbaustein, bei der NÜRNBERGER TOP2 etwa mit 2.045 Euro pro Versicherungsjahr
- Hilfsmittel wie Orthesen, Gehstützen und Prothesen über den Hilfsmittelkatalog, bei der Württembergische A2S_960 zu 100 Prozent, wenn du das Hilfsmittel nach einem Notfall beziehst
- Zahnersatz nach einem Zahnunfall über die Zahnleistungen
Der Hinweis auf den Notfallbezug lohnt sich. Mehrere Tarife heben Kürzungen ausdrücklich auf, wenn ein Hilfsmittel nach einem Unfall kurzfristig beschafft werden muss, so auch die Allianz AktiMed Start 90 mit 100 Prozent bei Bezug innerhalb von zwei Tagen.
Voraussetzungen, damit die PKV bei einem Unfall zahlt
Es gelten dieselben Regeln wie sonst. Wichtig bleibt die Abgrenzung zu anderen Trägern, denn bei einem Arbeitsunfall trägt nicht die Krankenversicherung.
Kläre diese fünf Punkte:
- Arbeits- oder Wegeunfall: Zuständig bleibt die gesetzliche Unfallversicherung, die Behandlung läuft über den Durchgangsarzt
- Unfall durch Dritte: Der Versicherer kann Ansprüche gegen den Verursacher übernehmen, weshalb du den Vorgang melden solltest
- Bei Primärarzttarifen gilt die Notfallbehandlung als Ausnahme von der Erstbehandlungsregel
- Verdienstausfall deckt die Krankheitskostenversicherung nicht, dafür brauchst du ein Krankentagegeld
- Bleibende Schäden sichert eine private Unfallversicherung ab, nicht die Krankenversicherung
Bei einem Unfall im Ausland kommen die Regeln zum Geltungsbereich hinzu. Innerhalb Europas besteht Versicherungsschutz ohne besondere Vereinbarung.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei einem Unfall?
Sie trägt die Behandlung wie bei jeder Erkrankung, mit den üblichen Zuzahlungen. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall und bei einer Berufskrankheit tritt die gesetzliche Unfallversicherung an ihre Stelle, dort entfallen die Zuzahlungen und der Leistungsrahmen fällt weiter aus.
Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung zahlt die Unfallversicherung Verletztengeld, das höher ausfällt als das Krankengeld der Kasse. Für Schulunfälle und Unfälle in Kindertagesstätten trägt ebenfalls die gesetzliche Unfallversicherung.
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