Zahlt die PKV im Ausland?
In Europa ja, ohne besondere Vereinbarung. Außerhalb Europas gilt ein Monat, der sich unter Umständen um zwei weitere verlängert. Zahlt die PKV im Ausland? Den Geltungsbereich …
In Europa ja, ohne besondere Vereinbarung. Außerhalb Europas gilt ein Monat, der sich unter Umständen um zwei weitere verlängert.
Zahlt die PKV im Ausland?
Den Geltungsbereich regelt § 1 Absatz 4 der Musterbedingungen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa und lässt sich durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausdehnen.
Für Reisen außerhalb Europas gelten vier Regeln:
- Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthalts besteht Versicherungsschutz auch ohne besondere Vereinbarung
- Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung darüber hinaus dauern, läuft der Schutz weiter, solange du die Rückreise nicht ohne Gefährdung deiner Gesundheit antreten kannst
- Diese Verlängerung endet nach höchstens zwei weiteren Monaten
- Einzelne Tarife kürzen im Ausland, die Allianz VSi etwa auf 80 Prozent, wenn die Aufwendungen den dort ortsüblichen Kosten entsprechen
Einen Rücktransport nach Deutschland enthält die Krankheitskostenversicherung fast nirgends. Dafür brauchst du eine Auslandsreisekrankenversicherung, die es für wenige Euro im Jahr gibt.
Voraussetzungen, damit die PKV im Ausland zahlt
Der Aufenthalt muss vorübergehend bleiben. Wer den Wohnsitz verlegt, verlässt den Geltungsbereich und braucht eine eigene Regelung mit dem Versicherer.
Kläre vor der Reise diese fünf Punkte:
- Reiseziel innerhalb oder außerhalb Europas, denn davon hängt die Monatsfrist ab
- Dauer des Aufenthalts, bei längeren Reisen eine Ausdehnung des Geltungsbereichs vereinbaren
- Rücktransport abgedeckt, und wenn nicht, eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen
- Kürzt der Tarif auf ortsübliche Kosten, was in Ländern mit hohem Preisniveau spürbar wird
- Bei längerer Entsendung durch den Arbeitgeber eine Anwartschaft oder eine Auslandskrankenversicherung prüfen
Rechnungen aus dem Ausland reichst du mit Übersetzung und Zahlungsnachweis ein. Je genauer Diagnose und Leistungen aufgeschlüsselt sind, desto reibungsloser läuft die Erstattung.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse im Ausland?
Innerhalb der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gilt die Europäische Krankenversicherungskarte. Du bekommst dort die Behandlung, die medizinisch notwendig erscheint, nach den Regeln des jeweiligen Landes und mit dessen Eigenanteilen.
Außerhalb dieses Raums besteht ohne Sozialversicherungsabkommen kein Schutz. Auch innerhalb Europas trägt die Kasse keinen Rücktransport nach Deutschland. Deshalb lohnt eine Auslandsreisekrankenversicherung für gesetzlich Versicherte genauso wie für privat Versicherte.
Weitere Fragen zu Zahlt die PKV?
Alle 55 FragenWerde heute zum
Privatpatienten.
Ich schaue mir deine Ausgangslage an und zeige dir, welcher Tarif zu deinem Leben passt.