Zahlt die PKV die HPV-Impfung?
In den meisten Tarifen ja. 8.394 der 8.831 Tarife führen Impfungen im Vorsorgemerkmal, und die Ständige Impfkommission empfiehlt die HPV-Impfung. Zahlt die PKV für die HPV-Impfung? …
In den meisten Tarifen ja. 8.394 der 8.831 Tarife führen Impfungen im Vorsorgemerkmal, und die Ständige Impfkommission empfiehlt die HPV-Impfung.
Zahlt die PKV für die HPV-Impfung?
Fast alle Tarife knüpfen ihre Impfleistung an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Weil die Impfung gegen humane Papillomviren dort als Standardimpfung steht, bleibt sie in diesen Tarifen erstattungsfähig.
Fünf Tarife formulieren unterschiedlich weit:
- ARAG 210: Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen
- Württembergische A2S_960: Impfungen nach der Impfkommission, Vorsorge und Schutzimpfungen bis 500 Euro pro Versicherungsjahr unabhängig von der Selbstbeteiligung
- SDK A80: Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, keine Auslandsreiseschutzimpfungen
- HanseMerkur KVE3: 100 Prozent für Impfungen nach der Impfkommission, wenn die Erstbehandlung über den Primärarzt läuft, sonst 80 Prozent
- AXA 145/20: Impfungen werden nicht erstattet, einzelne empfohlene Impfungen laufen als Kulanzleistung
Der letzte Fall zeigt, worauf es ankommt. Eine Kulanzleistung lässt sich jederzeit einstellen, ein tariflicher Anspruch nicht.
Voraussetzungen, damit die PKV für die HPV-Impfung zahlt
Maßgeblich zählt die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zum Zeitpunkt der Impfung. Sie sieht die Impfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren vor.
Achte auf diese fünf Punkte:
- Alter bei der ersten Dosis, denn im empfohlenen Alter genügen zwei Impfungen mit mindestens fünf Monaten Abstand
- Nachholimpfungen vor dem 18. Geburtstag, ab 15 Jahren sind drei Dosen nötig
- Verweist dein Tarif auf gesetzliche Programme, gelten deren Altersgrenzen auch für dich
- Impfstoff und ärztliche Leistung laufen getrennt, beide müssen erstattungsfähig sein
- Bei Kindern in einem eigenen Kindertarif zählt dessen Vorsorgebaustein, nicht deiner
Bei Erwachsenen jenseits der empfohlenen Altersspanne wird es schwieriger. Dann trägt der Tarif die Impfung nur, wenn er über die Empfehlungen der Impfkommission hinausgeht, wie es die ARAG 210 ausdrücklich tut.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei der HPV-Impfung?
Sie zahlt die Impfung für Mädchen und Jungen von 9 bis 14 Jahren vollständig. Versäumte Impfungen sollen bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden, auch das übernimmt die Kasse. Rechtsgrundlage bildet § 20i SGB V mit der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Wer im empfohlenen Alter beginnt, braucht zwei Dosen im Abstand von mindestens fünf Monaten. Bei einem Start ab 15 Jahren sind es drei. Für Erwachsene besteht kein Regelanspruch, einzelne Kassen bezuschussen die Impfung über Satzungsleistungen.
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