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Zahlt die PKV?

Zahlt die PKV eine Kur?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 3. September 2026

Grundsätzlich nicht. Die Musterbedingungen schließen die Kur ausdrücklich aus, solange der Tarif nichts anderes vorsieht. Zahlt die PKV für eine Kur? Der Wortlaut lässt wenig Spielraum. …

Grundsätzlich nicht. Die Musterbedingungen schließen die Kur ausdrücklich aus, solange der Tarif nichts anderes vorsieht.

Zahlt die PKV für eine Kur?

Der Wortlaut lässt wenig Spielraum. Nach § 5 Absatz 1 Buchstabe d der Musterbedingungen besteht keine Leistungspflicht für Kur- und Sanatoriumsbehandlung, wenn der Tarif nichts anderes bestimmt. Das betrifft die klassische Badekur ebenso wie den Aufenthalt in einem Sanatorium.

Vier Positionen bleiben trotzdem erstattungsfähig:

  • ärztliche Behandlung während des Aufenthalts, wenn sie einer Krankheit gilt, die mit dem Zweck des Aufenthalts nichts zu tun hat
  • Behandlung nach einem Unfall, der sich am Kurort ereignet
  • einzelne verordnete Anwendungen als Heilmittel, sofern sie außerhalb des Kurrahmens abgerechnet werden, etwa über den Heilmittelbaustein der NÜRNBERGER TOP2
  • Anschlussheilbehandlung nach einem Klinikaufenthalt, für die der Ausschluss gerade nicht greift

Auf die Abgrenzung kommt es an. Maßgeblich zählt, wie die Behandlung ausgestaltet ist, besonders ihr äußerer Rahmen. Der sozialversicherungsrechtliche Begriff der Rehabilitation spielt dafür keine Rolle.

Voraussetzungen, damit die PKV für eine Kur zahlt

Ohne tarifliche Sonderregelung oder schriftliche Zusage führt der Weg über die Abgrenzung. Je klarer die Behandlung einer Akutbehandlung gleicht, desto besser stehen die Chancen.

Kläre vor der Buchung diese fünf Punkte:

  • Enthält dein Tarif einen eigenen Baustein für Kur oder Sanatorium?
  • Liegt eine schriftliche Zusage des Versicherers vor Beginn vor?
  • Handelt es sich um eine Anschlussheilbehandlung binnen 28 Tagen nach stationärer Akutbehandlung?
  • Hat ein gesetzlicher Rehabilitationsträger die Einrichtung anerkannt?
  • Verordnet der Arzt einzelne Anwendungen, die gesondert abgerechnet werden?

Beihilfeberechtigte stehen anders da. Für sie regeln die Beihilfevorschriften Sanatoriumsbehandlung und Heilkur eigenständig, und der private Tarif ergänzt nur den Restanteil.

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei einer Kur?

Sie zahlt ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 SGB V mit einem Zuschuss zu Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie die Kosten der verordneten Anwendungen. Stationäre Vorsorge und Rehabilitation nach § 40 SGB V kommen in Betracht, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen.

Bei stationären Leistungen fallen 10 Euro je Tag an, bei der Kasse für höchstens 42 Tage im Kalenderjahr. Ein Anspruch entsteht nur bei medizinischer Notwendigkeit und nach Bewilligung, ein Wellnessaufenthalt fällt nicht darunter.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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