Zahlt die PKV die Hautkrebsvorsorge?
Ja, und häufig früher und öfter als die gesetzliche Kasse. Einzelne Tarife setzen ab dem 20. Lebensjahr an. Zahlt die PKV für die Hautkrebsvorsorge? Das Hautkrebsscreening …
Ja, und häufig früher und öfter als die gesetzliche Kasse. Einzelne Tarife setzen ab dem 20. Lebensjahr an.
Zahlt die PKV für die Hautkrebsvorsorge?
Das Hautkrebsscreening läuft im Tarif unter Vorsorgeuntersuchungen. Wie weit der Anspruch reicht, hängt daran, ob dein Tarif auf die gesetzlichen Programme verweist oder einen eigenen Katalog führt.
Vier Tarife zeigen die Bauarten:
- eigener Katalog: Die HanseMerkur VKEH nennt die Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs ab dem 20. Lebensjahr, einmal in zwei Jahren
- ohne Grenzen: Die ARAG 210 erstattet gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenze, ohne Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung
- eigenes Budget: Die DKV PremiumMed PMN 1R streicht Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle und stellt 500 Euro pro Kalenderjahr für weitere Vorsorge bereit
- Verweis auf die Kasse: Die SDK A80 erstattet Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen, immerhin ohne Altersgrenzen
Bei jungen Versicherten zeigt sich der Unterschied am deutlichsten. Wer mit 28 zur Hautkrebsvorsorge geht, bekommt sie in den ersten drei Fällen erstattet und im vierten nur, weil dieser Tarif die Altersgrenze der Kasse ausdrücklich streicht.
Voraussetzungen, damit die PKV für die Hautkrebsvorsorge zahlt
Einen Verdacht brauchst du nicht, wohl aber einen passenden Vorsorgebaustein. Ohne ihn bleibt die Untersuchung ohne Befund eine Selbstzahlerleistung.
Prüfe diese fünf Punkte:
- Altersgrenze und Abstand zwischen zwei Untersuchungen im Tarif
- Verweist der Tarif auf gesetzliche Programme, dann gelten deren Grenzen
- Trägt der Tarif die Auflichtmikroskopie mit oder nur die Blickdiagnose?
- Greift die Selbstbeteiligung auch für Vorsorge, wie viele Tarife ausdrücklich vermerken?
- Kostet die Erstattung die Beitragsrückerstattung?
Zeigt sich ein auffälliges Muttermal, ändert sich die Lage. Ab diesem Punkt bildet die Untersuchung eine Heilbehandlung und läuft unabhängig vom Vorsorgebaustein.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei der Hautkrebsvorsorge?
Ab 35 Jahren alle zwei Jahre eine Untersuchung der gesamten Haut, durchgeführt von einem Hautarzt oder einem entsprechend fortgebildeten Hausarzt. Grundlage bildet § 25 SGB V mit der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie.
Kassenleistung bleibt die Ganzkörperinspektion per Blickdiagnose. Zusatzverfahren wie die Auflichtmikroskopie bieten viele Praxen als Selbstzahlerleistung an. Unter 35 Jahren besteht kein gesetzlicher Anspruch, einzelne Kassen ermöglichen das Screening jedoch über Satzungs- oder Selektivverträge.
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