Zahlt die PKV Zahnimplantate?
Ja, in der Regel als Teil des Zahnersatzes. 7.705 Tarife nennen Implantate ausdrücklich in ihren Zahnbedingungen. Zahlt die PKV für Zahnimplantate? Implantate laufen im Tarif unter …
Ja, in der Regel als Teil des Zahnersatzes. 7.705 Tarife nennen Implantate ausdrücklich in ihren Zahnbedingungen.
Zahlt die PKV für Zahnimplantate?
Implantate laufen im Tarif unter Zahnersatz und teilen dessen Prozentsatz. Die üblichen Formulierungen nennen Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays und Implantate einschließlich Knochenaufbau in einem Zug.
Fünf Tarife regeln das so:
- Allianz GSZ100A: Zahnersatz einschließlich Implantate und Knochenaufbau zu 100 Prozent
- HanseMerkur KV4: Implantate einschließlich Knochenaufbau zu 80 Prozent
- UKV GesundheitVARIO 800: Zahnersatz einschließlich Implantate zu 70 Prozent, Inlays und Onlays zu 100 Prozent
- VRK SelectU3: Implantate zu 100 Prozent, begrenzt auf sechs im Oberkiefer und vier im Unterkiefer
- Continentale Z2: Implantate einschließlich Knochenaufbau zu 50 Prozent
Sieh dir die Zahlbegrenzung genau an. Bei einer Vollversorgung des Oberkiefers macht es einen erheblichen Unterschied, ob der Tarif sechs Implantate deckt oder gar keine Grenze nennt.
Voraussetzungen, damit die PKV für Zahnimplantate zahlt
Ein Implantat kostet viel, und genau dort greifen die tariflichen Kontrollen. Ohne Heil- und Kostenplan riskierst du eine Kürzung.
Kläre vor dem Eingriff diese fünf Punkte:
- Heil- und Kostenplan beim Versicherer einreichen und die schriftliche Zusage abwarten
- Höchstzahl an Implantaten je Kiefer im Tarif nachlesen
- Summenbegrenzung der ersten Versicherungsjahre gegen die geplanten Kosten rechnen
- Knochenaufbau prüfen, denn nicht jeder Tarif schließt ihn ausdrücklich ein
- Gebührenrahmen klären, weil Implantologen häufig über dem 3,5-fachen Satz abrechnen
Der letzte Punkt entscheidet oft über vierstellige Beträge. Tarife mit dem Vermerk auch über die Höchstsätze der GOZ hinaus, etwa die Allianz GSZ100A, erstatten auch dann, wenn die Rechnung den Regelrahmen überschreitet. In der Tarifdatenbank tragen 350 Tarife diesen Vermerk.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnimplantaten?
Das Implantat selbst zahlt sie fast nie. Nach der Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses übernimmt die Kasse implantologische Leistungen nur bei eng gefassten Ausnahmeindikationen, etwa bei größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekten nach Tumoroperation oder Unfall, bei angeborenen Fehlbildungen des Kiefers, bei dauerhaft extremer Mundtrockenheit im Rahmen einer Tumorbehandlung, bei generalisierter genetischer Nichtanlage von Zähnen und bei nicht willentlich beeinflussbaren muskulären Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich.
Liegt keine dieser Indikationen vor, bleibt der befundorientierte Festzuschuss für die Suprakonstruktion, also für die Krone auf dem Implantat. Berechnet wird er nach der Regelversorgung für den Befund, das Implantat und der Knochenaufbau bleiben dein Anteil.
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