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Zahlt die PKV?

Zahlt die PKV Bleaching?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 3. September 2026

Fast nirgends. In der Tarifdatenbank nennen genau 36 von 8.831 Tarifen das Bleaching als Leistung, alle aus derselben Allianz-Reihe. Zahlt die PKV für Bleaching? Eine Zahnaufhellung …

Fast nirgends. In der Tarifdatenbank nennen genau 36 von 8.831 Tarifen das Bleaching als Leistung, alle aus derselben Allianz-Reihe.

Zahlt die PKV für Bleaching?

Eine Zahnaufhellung bildet in aller Regel keine Heilbehandlung. Sie verändert das Aussehen, ohne eine Krankheit zu beseitigen, und damit fehlt die Grundlage für eine Erstattung nach den Musterbedingungen.

Genau eine Tarifreihe macht davon eine Ausnahme:

  • Allianz GSZ100A: Bleaching zu 100 Prozent, höchstens 150 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • derselbe Tarif trägt zusätzlich die Schmerzausschaltung durch Dämmerschlaf, Lachgas, Hypnose, Akupunktur und Narkose
  • alle 36 Tarife mit Bleaching-Zusage stammen aus dieser Reihe der Allianz

Anders liegt der Fall bei einem einzelnen verfärbten Zahn nach einer Wurzelbehandlung. Dort geht es um die Folge einer Behandlung, und eine interne Bleichung kann als Teil der Zahnbehandlung erstattungsfähig werden. Tarife mit 100 Prozent auf Zahnbehandlung, in der Tarifdatenbank 5.822 Stück, tragen sie dann vollständig.

Voraussetzungen, damit die PKV für Bleaching zahlt

Ohne ausdrückliche Zusage im Tarif brauchst du einen medizinischen Anlass. Eine allgemeine Aufhellung aller Zähne erfüllt das nicht.

Du bekommst die Erstattung nur unter diesen vier Bedingungen:

  • der Tarif nennt Bleaching ausdrücklich, dann gilt der dort genannte Höchstbetrag
  • ein einzelner Zahn ist nach Wurzelbehandlung oder Trauma verfärbt und die Aufhellung läuft als Teil der Zahnbehandlung
  • die Rechnung weist die zahnärztliche Leistung nach der Gebührenordnung aus und nicht als Pauschale
  • vor der Behandlung liegt eine Kostenzusage vor

Bei einer kosmetischen Aufhellung ohne Befund lohnt der Antrag nicht. Die Ablehnung steht in diesem Fall rechtlich sauber begründet da.

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse beim Bleaching?

Nichts. Die Zahnaufhellung zählt als rein kosmetische Leistung und fällt damit aus dem Leistungskatalog, weil die Kasse nach § 12 SGB V nur ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen zur Behandlung von Krankheiten trägt.

Auch die interne Bleichung eines wurzelbehandelten Zahnes rechnen Praxen gegenüber gesetzlich Versicherten privat ab. Üblich liegen je nach Verfahren 250 bis 700 Euro für eine Behandlung im Stuhl an und deutlich weniger für Schienen zur Anwendung zu Hause.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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