Zahlt die PKV Rehasport?
In der Regel nicht. Rehabilitationssport gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Rehabilitationsträger und steht in den Musterbedingungen ausgeschlossen. Zahlt die PKV für Rehasport? Rehabilitationssport in der …
In der Regel nicht. Rehabilitationssport gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Rehabilitationsträger und steht in den Musterbedingungen ausgeschlossen.
Zahlt die PKV für Rehasport?
Rehabilitationssport in der Gruppe zählt als ergänzende Leistung zur Rehabilitation und damit als Maßnahme der gesetzlichen Rehabilitationsträger. Genau diese Maßnahmen nimmt § 5 Absatz 1 Buchstabe d der Musterbedingungen von der Leistungspflicht aus, sofern der Tarif nichts anderes bestimmt.
Drei Wege bleiben dennoch offen:
- ärztlich verordnete Krankengymnastik statt Gruppensport, denn das bildet ein Heilmittel und läuft über den Heilmittelbaustein, bei der NÜRNBERGER TOP2 etwa mit 2.045 Euro pro Versicherungsjahr
- ein Präventionsbudget, wo der Tarif eines führt, etwa die Württembergische A1S_960 mit 150 Euro pro Versicherungsjahr für Präventionskurse
- ein weiter gefasstes Vorsorgebudget wie bei der DKV PremiumMed PMN 1R mit 500 Euro pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen und Präventionskurse
Der erste Weg trägt am weitesten. Wo Rehasport ausgeschlossen bleibt, führt eine Verordnung über Krankengymnastik oder manuelle Therapie zum selben Ziel und bleibt erstattungsfähig.
Voraussetzungen, damit die PKV für Rehasport zahlt
Ohne eine ausdrückliche Regelung im Tarif brauchst du eine andere Leistungsart. Die Umwidmung in ein Heilmittel bildet dabei den üblichen Weg.
Kläre diese vier Fragen:
- Nennt der Tarif Rehabilitationssport oder ergänzende Leistungen zur Rehabilitation ausdrücklich?
- Lässt sich die Maßnahme als Krankengymnastik oder Bewegungstherapie verordnen?
- Führt der Anbieter eine Abrechnung nach Einzelpositionen, oder rechnet er nur pauschal über Vereinsbeiträge ab?
- Steht ein Präventionsbudget bereit und noch offen?
Eine Vereinsmitgliedschaft findet nie Erstattung. Beiträge an einen Sportverein behandeln keine Krankheit, auch wenn dort Rehasport stattfindet.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Rehasport?
Rehabilitationssport zählt als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nach § 64 SGB IX und läuft auf ärztliche Verordnung. Umfang und Dauer legt die Verordnung nach der bundesweiten Rahmenvereinbarung fest.
Eine Zuzahlung fällt nicht an, weder im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation noch als eigenständige Maßnahme. Die Kasse rechnet direkt mit der anerkannten Rehasportgruppe ab, du zahlst nichts aus eigener Tasche.
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