Zahlt die PKV eine Hebamme?
Ja. Die Musterbedingungen nennen Schwangerschaft und Entbindung ausdrücklich als Versicherungsfall, und dazu gehört die Hebammenhilfe. Zahlt die PKV für eine Hebamme? In § 1 Absatz 2 …
Ja. Die Musterbedingungen nennen Schwangerschaft und Entbindung ausdrücklich als Versicherungsfall, und dazu gehört die Hebammenhilfe.
Zahlt die PKV für eine Hebamme?
In § 1 Absatz 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskostenversicherung gelten Untersuchungen und medizinisch notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaft sowie die Entbindung als Versicherungsfall. Damit bleiben Schwangerenvorsorge, Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung durch die Hebamme erstattungsfähig.
Fünf Tarife regeln die Schwangerschaft eigens:
- R+V PA0: Hebammen und Entbindungspfleger stehen neben Hausarzt, Frauenarzt, Augenarzt und Kinderarzt in der Reihe der Primärbehandler, bei denen die volle Erstattung greift
- Münchener Verein STEP CARE 853: Die Erstattung bei ambulanter oder häuslicher Entbindung läuft unabhängig von einer Selbstbeteiligung
- Württembergische A2S_960: Schwangerschaftsvorsorge steht als eigener Punkt neben Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
- DKV PremiumMed PMN 1R: Schwangerschaftsvorsorge ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle, dazu 500 Euro pro Kalenderjahr für weitere Vorsorge und Präventionskurse
- Münchener Verein ROYAL 892 A: Schwangerschaftsvorsorge neben Krebsvorsorge und den Vorsorgeuntersuchungen nach den Ziffern 23 bis 29 der GOÄ
Der zweite Punkt bringt bares Geld. Wo die Selbstbeteiligung für die Entbindung ausgesetzt bleibt, steht dein Jahresselbstbehalt für andere Rechnungen weiter zur Verfügung.
Voraussetzungen, damit die PKV für eine Hebamme zahlt
Die Hebamme rechnet nach ihrer eigenen Gebührenordnung ab, nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte. Deshalb zählt eine saubere Rechnung mit Einzelpositionen.
Kläre vor der Geburt diese fünf Punkte:
- Nennt dein Tarif Hebammenleistungen ausdrücklich oder führt er sie unter ambulanter Behandlung?
- Gilt bei einem Primärarzttarif die Hebamme als Erstbehandlerin, sonst droht die gekürzte Erstattung
- Trägt der Tarif eine Beleghebamme mit Rufbereitschaftspauschale, denn diese Pauschale bildet einen häufigen Streitpunkt
- Deckt der Tarif die Hausgeburt oder die Geburt im Geburtshaus, oder verlangt er eine Klinik?
- Greift die Selbstbeteiligung auch für die Entbindung?
Die Rufbereitschaftspauschale einer Beleghebamme fällt schnell vierstellig aus. Hol dafür vor der Geburt eine schriftliche Zusage ein, das wirkt in diesem Thema am stärksten.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei einer Hebamme?
Sie trägt die Hebammenhilfe vollständig als Sachleistung, geregelt in § 24d SGB V. Umfasst sind Schwangerenvorsorge und Schwangerenbetreuung, Geburtshilfe sowie die Betreuung im Wochenbett.
Der Anspruch auf Wochenbettbetreuung besteht bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt, darüber hinaus braucht es eine ärztliche Anordnung. Die Einzelheiten regelt der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, den der GKV-Spitzenverband mit den Berufsverbänden schließt. Die Hebamme rechnet direkt mit der Kasse ab.
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