Zahlt die PKV ein MRT?
Ja, bei medizinischer Notwendigkeit. Einzelne Tarife knüpfen die volle Erstattung allerdings an eine vorherige Zusage. Zahlt die PKV für ein MRT? Die Magnetresonanztomographie zählt als ärztliche …
Ja, bei medizinischer Notwendigkeit. Einzelne Tarife knüpfen die volle Erstattung allerdings an eine vorherige Zusage.
Zahlt die PKV für ein MRT?
Die Magnetresonanztomographie zählt als ärztliche Leistung wie jede andere. Ordnet ein Arzt sie zur Abklärung an, greift der Erstattungssatz deines Tarifs, und die Rechnung läuft über die Gebührenordnung für Ärzte.
Drei Fallstricke stecken in den Bedingungen:
- Primärarztregel: Bei der Allianz VSi sinkt die Erstattung auf 80 Prozent, wenn die Erstbehandlung nicht über den benannten Hausarzt läuft. Ausdrücklich gilt das auch für Computer-, Magnetresonanz- und Kernspintomographie ohne vorherige Zusage
- Gemeinsames Budget: Die Hallesche CAN 3 rechnet ärztliche Behandlung, Arznei- und Verbandmittel, Fahrten und Strahlendiagnostik zusammen bis 5.400 Euro zu 75 Prozent und darüber zu 100 Prozent
- Gebührenrahmen: Radiologen rechnen bildgebende Verfahren als technische Leistungen ab, viele Tarife erstatten dort nur bis zum 1,8-fachen Satz
In der Tarifdatenbank nennen nur drei Tarife die Kernspintomographie wörtlich. Ein Ausschluss folgt daraus nicht. Die übrigen führen die Leistung unter der allgemeinen ärztlichen Behandlung, die 8.781 Tarife eigens regeln.
Voraussetzungen, damit die PKV für ein MRT zahlt
Den Ausschlag gibt die medizinische Notwendigkeit nach § 192 VVG. Sie liegt vor, wenn die Untersuchung nach objektiven ärztlichen Maßstäben vertretbar erscheint.
Sorge für diese vier Dinge:
- Überweisung oder ärztliche Anordnung mit Fragestellung
- Bei Primärarzttarifen den Weg über den benannten Hausarzt einhalten oder eine Zusage einholen
- Befund, der die Indikation dokumentiert, das erspart Rückfragen des Versicherers
- Bei einem Kernspin auf eigenen Wunsch ohne Beschwerden trägst du die Kosten selbst
Bei teuren Verfahren hol dir die Kostenzusage vor dem Termin. Sie geht formlos und bindet den Versicherer an seine Auskunft.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei einem MRT?
Bei vertragsärztlicher Verordnung trägt sie die Untersuchung vollständig. Voraussetzung bildet eine Überweisung mit medizinischer Fragestellung, die Abrechnung läuft über den einheitlichen Bewertungsmaßstab.
Ohne Indikation zahlt sie nicht. Ein MRT auf Wunsch, etwa als Vorsorge oder Ganzkörperscreening, bieten Praxen gesetzlich Versicherten als Selbstzahlerleistung an. Wartezeiten auf einen Termin bilden den praktischen Unterschied zur privaten Versorgung, ein Leistungsunterschied entsteht daraus nicht.
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