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Zahlt die PKV?

Zahlt die PKV ein Blutdruckmessgerät?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 3. September 2026

In vielen Tarifen ja, und damit weiter als die gesetzliche Kasse. 187 Tarife nennen das Blutdruckmessgerät ausdrücklich. Zahlt die PKV für ein Blutdruckmessgerät? Das Blutdruckmessgerät steht …

In vielen Tarifen ja, und damit weiter als die gesetzliche Kasse. 187 Tarife nennen das Blutdruckmessgerät ausdrücklich.

Zahlt die PKV für ein Blutdruckmessgerät?

Das Blutdruckmessgerät steht in mehreren Hilfsmittelkatalogen zusammen mit dem Blutzuckermessgerät. Das überrascht, weil die gesetzliche Kasse solche Geräte als Gegenstand des täglichen Lebens einordnet.

Vier Tarife regeln das so:

  • UKV GesundheitPRIVAT Kompakt: 80 Prozent für Bandagen, Blutzucker-, Blutdruck- und Blutgerinnungsmessgeräte, Kompressionsstrümpfe und Gehhilfen
  • Allianz AktiMed Start 90: 80 Prozent für Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte bis zu einem Eigenanteil von 3.500 Euro pro Person und Kalenderjahr, danach 100 Prozent
  • INTER VK: Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte im Katalog, Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn die längere Gebrauchsfähigkeit nicht gegeben ist
  • NÜRNBERGER TOP6: bis 800 Euro für Blutgerinnungsmessgeräte, daneben eigene Höchstbeträge für Hörhilfen und Perücken

Der dritte Punkt bestimmt, wie oft du ein neues Gerät bekommst. Ohne einen solchen Passus greift die allgemeine Regel, dass ein funktionsfähiges Hilfsmittel keinen Ersatz findet.

Voraussetzungen, damit die PKV für ein Blutdruckmessgerät zahlt

Es braucht eine ärztliche Verordnung mit Diagnose. Ein Gerät aus eigenem Antrieb ohne Befund erfüllt die Voraussetzungen nicht.

Prüfe diese fünf Punkte:

  • Steht das Gerät im Hilfsmittelkatalog deines Tarifs, oder führt der Tarif einen offenen Katalog?
  • Liegt eine ärztliche Verordnung mit Diagnose vor, etwa arterielle Hypertonie?
  • Ist die Frist bis zur nächsten Versorgung abgelaufen?
  • Gilt ein gemeinsames Hilfsmittelbudget, das andere Anschaffungen mit einschließt?
  • Verlangt der Tarif ein Oberarmgerät oder genügt ein Handgelenkgerät?

Bei einem Gerätepreis von 30 bis 80 Euro lohnt die Einreichung nur, wenn du keine Selbstbeteiligung trägst und die Beitragsrückerstattung nicht gefährdest.

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei einem Blutdruckmessgerät?

Für den Hausgebrauch in aller Regel nichts. Ein handelsübliches Blutdruckmessgerät zählt als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, und solche Gegenstände nimmt § 33 Absatz 1 SGB V vom Hilfsmittelanspruch aus.

Die Langzeitblutdruckmessung über 24 Stunden gehört nicht dazu. Sie führt der Arzt mit seinem eigenen Gerät durch und rechnet sie über die Kasse ab. Einzelne Kassen bezuschussen Messgeräte über Satzungsleistungen oder Bonusprogramme.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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