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Leistungen und Erstattung

Warum bekommen Privatversicherte schneller einen Termin beim Arzt?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 5. September 2026

Privatversicherte bekommen oft schneller einen Termin, weil ihre Behandlung für die Praxis wirtschaftlich attraktiver ist. Das liegt an zwei unterschiedlichen Abrechnungswelten und weniger an persönlicher Sympathie. …

Privatversicherte bekommen oft schneller einen Termin, weil ihre Behandlung für die Praxis wirtschaftlich attraktiver ist. Das liegt an zwei unterschiedlichen Abrechnungswelten und weniger an persönlicher Sympathie.

Für gesetzlich Versicherte rechnet die Praxis über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Dieses System ist budgetiert und mengenbegrenzt. Ist das Quartalsbudget ausgeschöpft, werden weitere Kassenleistungen nur noch stark reduziert oder faktisch ohne zusätzliches Honorar erbracht. Für dich als Privatpatient gilt die GOÄ, und hier greift kein solcher Deckel.

Daraus entstehen zwei handfeste Effekte:

  • Jede Leistung bei dir wird einzeln nach GOÄ vergütet, häufig mit dem 2,3-fachen Satz und bei aufwendigen Fällen darüber.
  • Es gibt keine Mengenbegrenzung, die Praxis kann dich also so gründlich behandeln, wie es medizinisch sinnvoll ist, ohne eine Honorarkürzung zu fürchten.

Genau diesen Zusammenhang bestätigt die Forschung. Das RWI Leibniz-Institut kam zu dem Ergebnis, dass die höhere Vergütung der wesentliche Grund für die schnellere Terminvergabe ist, und der Unterschied fiel dort am größten aus, wo die Honorare zwischen GOÄ und EBM am weitesten auseinanderliegen.

Fair eingeordnet ist das ein Ergebnis der Vergütungsstruktur und kein Urteil über die Qualität der Medizin für gesetzlich Versicherte. Ob eine solche Bevorzugung überhaupt erlaubt ist, klärt die Frage, ob die Bevorzugung von Privatpatienten erlaubt ist.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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