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Leistungen und Erstattung

Welche Kosten werden von der privaten Krankenversicherung übernommen?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Übernommen werden die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung im vereinbarten Umfang. Grundlage der Abrechnung ist bei Ärzten die Gebührenordnung für Ärzte, bei Zahnärzten die Gebührenordnung für Zahnärzte. …

Übernommen werden die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung im vereinbarten Umfang. Grundlage der Abrechnung ist bei Ärzten die Gebührenordnung für Ärzte, bei Zahnärzten die Gebührenordnung für Zahnärzte.

Konkret übernommen werden:

  • Arzthonorare nach der Gebührenordnung, üblicherweise bis zum 2,3-fachen Regelhöchstsatz, bei Begründung bis zum 3,5-fachen
  • Laborleistungen und technische Leistungen, dort gilt ein niedrigerer Steigerungssatz
  • verordnete Medikamente, Verband- und Hilfsmittel
  • Heilmittel wie Physiotherapie und Ergotherapie
  • Krankenhauskosten inklusive Operation, Unterbringung und Verpflegung
  • Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie nach Tarif
  • Krankentransport, Rettungsdienst und Notfallbehandlung
  • Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen

Nicht übernommen werden:

  • Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit, vor allem rein ästhetische Eingriffe
  • Beträge innerhalb deiner vereinbarten Selbstbeteiligung
  • alles, was ein Leistungsausschluss im Versicherungsschein erfasst
  • Leistungen während einer noch laufenden Wartezeit
  • Behandlungen im Ausland über die tarifliche Dauer hinaus

Die wichtigste Grenze im Alltag ist der Steigerungssatz. Rechnet dein Arzt über dem Regelhöchstsatz ab und dein Tarif erstattet nur bis dahin, bleibst du auf der Differenz sitzen. Gute Tarife wie die Hallesche NK.select oder die SIGNAL IDUNA EXKLUSIV-PLUS erstatten darüber hinaus.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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