Ist der Eigenanteil der PKV steuerlich absetzbar?
Als Sonderausgabe nicht. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Selbstbehalte keine Beiträge zu einer Krankenversicherung sind, weil ihnen kein Versicherungsschutz gegenübersteht. Als außergewöhnliche Belastung nach § 33 …
Als Sonderausgabe nicht. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Selbstbehalte keine Beiträge zu einer Krankenversicherung sind, weil ihnen kein Versicherungsschutz gegenübersteht.
Als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG kannst du sie dagegen ansetzen, zusammen mit anderen Krankheitskosten. Wirksam wird das erst, soweit die zumutbare Belastung überschritten ist. Sie liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.
In der Praxis lohnt sich das vor allem in Jahren mit hohen Behandlungskosten. Sammle deshalb alle Belege eines Jahres, auch Zuzahlungen, Brillen und Zahnersatz.
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