Welche Rechnungen kann ich als Privatperson von der Steuer absetzen?
Absetzbar sind Rechnungen für medizinisch notwendige Behandlungen, die du selbst getragen hast. Sie zählen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Diese Rechnungen erkennt das Finanzamt …
Absetzbar sind Rechnungen für medizinisch notwendige Behandlungen, die du selbst getragen hast. Sie zählen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG.
Diese Rechnungen erkennt das Finanzamt regelmäßig an:
- Arzt- und Zahnarztrechnungen innerhalb deines Selbstbehalts
- Zahnersatz, Implantate, Inlays, Kronen und Brücken
- Kieferorthopädie für dich oder deine Kinder
- verordnete Medikamente, auch nicht verschreibungspflichtige mit Rezept
- Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Lymphdrainage
- Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte auf Verordnung
- orthopädische Hilfsmittel, Einlagen, Prothesen und Rollstühle
- Krankenhauszuzahlungen und selbst getragene Wahlleistungen
- Fahrtkosten zu Behandlungen, 0,30 Euro je Kilometer oder Belege für Bahn und Taxi
- Kurkosten, wenn vor Kurbeginn eine amtsärztliche Bescheinigung vorlag
Nicht anerkannt werden Rechnungen ohne medizinische Notwendigkeit, also vor allem rein ästhetische Eingriffe, Nahrungsergänzungsmittel ohne Verordnung und allgemeine Vorbeugung wie ein Fitnessstudiobeitrag.
Wirksam wird der Abzug erst oberhalb der zumutbaren Belastung von 1 bis 7 Prozent deines Gesamtbetrags der Einkünfte. Sammle deshalb alles eines Jahres und rechne in Summe, einzeln lohnt sich fast nichts.
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