Kann ich PKV-Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Der Anteil, der auf die Basisabsicherung entfällt, ist in …
Ja. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Der Anteil, der auf die Basisabsicherung entfällt, ist in unbegrenzter Höhe absetzbar.
Basisabsicherung meint das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Alles darüber, also Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Zahnersatz über dem GKV-Niveau und Krankentagegeld, gehört zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und fällt unter die Höchstbeträge.
Deine Gesellschaft meldet den Basisanteil jedes Jahr elektronisch ans Finanzamt und weist ihn in einer Bescheinigung aus. Du musst also nicht selbst rechnen, aber prüfen, ob die Beträge in deinem Bescheid stimmen.
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