Was ist alles steuerlich absetzbar für Privatpersonen?
Für Privatpersonen gibt es vier Töpfe: Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und die Steuerermäßigung für Leistungen im eigenen Haushalt. Rund um die Krankenversicherung ist der erste Topf …
Für Privatpersonen gibt es vier Töpfe: Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und die Steuerermäßigung für Leistungen im eigenen Haushalt. Rund um die Krankenversicherung ist der erste Topf der wichtigste, weil er ohne Höchstbetrag wirkt.
Vorsorgeaufwendungen, unbegrenzt abziehbar nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG:
- Beitragsanteil deiner privaten Krankenversicherung, der auf die Basisabsicherung entfällt, üblicherweise 75 bis 90 Prozent des Krankenversicherungsbeitrags
- Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung, vollständig
- Beiträge, die du für mitversicherte Kinder zahlst
- Beiträge für einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen, den du unterhältst
- Beitragsanteil eines Beitragsentlastungstarifs, soweit er der Basisabsicherung zugerechnet wird
Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Höchstbeträge von 2.800 Euro für Selbstzahler und 1.900 Euro für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner. Dieser Topf ist durch die Basisabsicherung meist schon ausgeschöpft:
- Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld
- Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer
- Zahnersatz über dem Niveau der gesetzlichen Kasse
- Auslandsreisekrankenversicherung
- private Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG, wirksam nur oberhalb der zumutbaren Belastung von 1 bis 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte:
- Selbstbehalt deiner privaten Krankenversicherung
- Zuzahlungen und Eigenanteile bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln
- Zahnersatz, Implantate, Inlays und Kieferorthopädie, soweit selbst getragen
- Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte auf ärztliche Verordnung
- Fahrtkosten zu Behandlungen, mit 0,30 Euro je Kilometer
- Kurkosten mit amtsärztlicher Bescheinigung, die vor Kurbeginn vorliegen muss
- Pflegekosten für dich oder unterhaltsberechtigte Angehörige
Sonderausgaben und Steuerermäßigungen, unabhängig von der Gesundheit:
- Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge
- Kinderbetreuungskosten zu 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind
- Beiträge zur Altersvorsorge, im Jahr 2026 bis zum Höchstbetrag von 29.344 Euro für Alleinstehende
- haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr, nach § 35a EStG
- Handwerkerleistungen zu 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr
Zwei Punkte werden regelmäßig übersehen. Eine Beitragsrückerstattung deiner PKV mindert den abziehbaren Betrag im Jahr der Auszahlung. Und du kannst Beiträge für bis zu zweieinhalb Jahre im Voraus zahlen und vollständig im Zahlungsjahr ansetzen, wodurch in den Folgejahren Raum für Haftpflicht, Unfall und Berufsunfähigkeit entsteht.
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