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Steuern

Ist ein Beitragsentlastungstarif steuerlich absetzbar?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Ja, soweit er auf die Basisabsicherung entfällt. Der Beitragsentlastungstarif senkt später den Beitrag zur Krankenversicherung, deshalb ordnet die Finanzverwaltung ihn dem Vorsorgeaufwand zu. Deine Gesellschaft weist …

Ja, soweit er auf die Basisabsicherung entfällt. Der Beitragsentlastungstarif senkt später den Beitrag zur Krankenversicherung, deshalb ordnet die Finanzverwaltung ihn dem Vorsorgeaufwand zu.

Deine Gesellschaft weist den absetzbaren Anteil in der jährlichen Bescheinigung aus. Er liegt üblicherweise bei dem Prozentsatz, der auch für deinen Hauptbeitrag als Basisanteil gilt.

Achte auf die Reihenfolge der Wirkung: Zusammen mit dem Hauptbeitrag ist der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen meist ohnehin ausgeschöpft. Der Vorteil entsteht also über den unbegrenzten Abzug der Basisabsicherung, nicht über die begrenzten Beträge.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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