Ist es sinnvoll, in den Standardtarif zu wechseln?
Sinnvoll ist es, wenn dein Beitrag im Normaltarif untragbar geworden ist und ein Tarifwechsel nach § 204 VVG nicht genug bringt. Der gedeckelte Beitrag und die …
Sinnvoll ist es, wenn dein Beitrag im Normaltarif untragbar geworden ist und ein Tarifwechsel nach § 204 VVG nicht genug bringt. Der gedeckelte Beitrag und die Ehepaarregelung entlasten dann spürbar.
Der Preis ist hoch. Du verlierst Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, erweiterte Zahnleistungen und die Erstattung über den 1,8-fachen Gebührensatz hinaus. Manche Ärzte behandeln Standardtarifpatienten nur widerwillig.
Prüfe vorher die Alternativen: einen günstigeren Normaltarif deiner Gesellschaft, eine höhere Selbstbeteiligung, den Wegfall des gesetzlichen Zuschlags ab 60 und einen vorhandenen Beitragsentlastungsbaustein. Der Standardtarif sollte die letzte Stufe sein.
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