Was ist der Basistarif in der privaten Krankenversicherung?
Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Auffangtarif, den jede private Krankenversicherung anbieten muss. Seine Leistungen entsprechen dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gilt Aufnahmezwang. Wer versicherungsfrei …
Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Auffangtarif, den jede private Krankenversicherung anbieten muss. Seine Leistungen entsprechen dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
Es gilt Aufnahmezwang. Wer versicherungsfrei ist oder bereits privat versichert war, muss aufgenommen werden, ohne Risikozuschlag und ohne Leistungsausschluss.
Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt, im Jahr 2026 rund 1.017 Euro im Monat. Entsteht durch den Beitrag Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II oder SGB XII, halbiert er sich auf rund 509 Euro.
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