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Wechsel und Kündigung

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer privaten Krankenversicherung?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Läuft dein Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr, musst du also bis zum …

Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Läuft dein Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr, musst du also bis zum 30. September kündigen.

In den ersten beiden Vertragsjahren greift die Mindestvertragslaufzeit nach § 205 Abs. 1 VVG. Vorher kannst du ordentlich nicht kündigen, frühestens also zum Ende des zweiten Versicherungsjahres.

Daneben gibt es außerordentliche Kündigungsrechte. Nach einer Beitragserhöhung kannst du innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Wirst du versicherungspflichtig, kannst du innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Eintritt der Pflicht kündigen.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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