Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer privaten Krankenversicherung?
Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Läuft dein Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr, musst du also bis zum …
Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Läuft dein Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr, musst du also bis zum 30. September kündigen.
In den ersten beiden Vertragsjahren greift die Mindestvertragslaufzeit nach § 205 Abs. 1 VVG. Vorher kannst du ordentlich nicht kündigen, frühestens also zum Ende des zweiten Versicherungsjahres.
Daneben gibt es außerordentliche Kündigungsrechte. Nach einer Beitragserhöhung kannst du innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Wirst du versicherungspflichtig, kannst du innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Eintritt der Pflicht kündigen.
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