Wie kann ich meinen privaten Krankenversicherungsvertrag kündigen?
Schriftlich, mit klarer Angabe der Versicherungsnummer und des gewünschten Beendigungszeitpunkts. Eine Begründung ist bei der ordentlichen Kündigung nicht nötig. Fristen: drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, …
Schriftlich, mit klarer Angabe der Versicherungsnummer und des gewünschten Beendigungszeitpunkts. Eine Begründung ist bei der ordentlichen Kündigung nicht nötig.
Fristen: drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres. Nach einer Beitragserhöhung zwei Monate ab Zugang der Mitteilung. Bei Eintritt der Versicherungspflicht drei Monate rückwirkend.
Zwingend ist der Nachweis der Anschlussversicherung nach § 205 Abs. 6 VVG. Beantrage deshalb erst den neuen Vertrag, hol dir die Bestätigung und kündige danach den alten.
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